

Zu dem Thema Hunde mit Schlägen erziehen zu wollen sag' ich jetzt mal nix...würg...

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sukraM hat geschrieben:Andrea&Amy hat geschrieben:Übrigens, das Ordnungsamt verhängt keine Maulkorb- und Leinenpflicht "nur" weil eine Katze angegriffen wurde, zumindest hier bei uns nicht.
Die Gefahr muss für den Menschen bestehen, leiderDie einzige Möglichkeit ist die Halterin wegen "Sachbeschädigung" anzuzeigen
Bei uns in der Stadt gibt es ein Fall (von dem ich sicher weiß), in dem Leinenzwang und Maulkorbpflicht auferlegt wurde. Der Hund war allerdings schon mehrmals auffällig geworden (gegenüber anderen Hunden und auch Menschen), der Halter bekannt und die tote Katze war dann der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.
Wenn das Ordnungsamt willens ist, eine Leinen- und Maulkorbpflicht durchzusetzen, reicht sogar der Vorfall mit der Katze. Der Halter konnte nicht unmittelbar auf seine drei Hunde einwirken, die ohne Leine unterwegs waren. Das in Verbindung mit dem Angriff auf die Katze reicht aus! Man könnte argumentieren, es bestand eine abstrakte Gefahr für Menschen, wenn diese sich auch in dem Garten aufgehalten hätten.
Ich meine sogar, wenn der Züchter "Wachhunde" ausbildet, hat er vollkommen versagt... Die müssen sicher auf dem ihnen anvertrauen Gebiet eine gewisse Schärfe haben, aber niemals außerhalb!
Dieser Umstand in Verbindung mit der Katze rechtfertigt sogar ein Haltungsverbot. Aber wie gesagt, das örtl. OA muss es auch wollen und die Eier haben, das ohne Rücksicht auf persönliche Verbindungen und ggf. gerichtlich durchzusetzen.
Bildet er denn so aus, das sie die Schutzhundeprüfung bzw. die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde bestehen?
Wenn ja, werden diese drei mit Pauken und Trompeten durchfallen....
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