Lieber Kater und Katze,beide kastriert in Liebe Hände

Vermittlung von Tieren und Haltern

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BigBlueWolf
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Lieber Kater und Katze,beide kastriert in Liebe Hände

Beitragvon BigBlueWolf » 06.06.2007 14:17

Hallo,
aufgrund Umzug in neue Wohnung und dort Katzen nicht erlaubt sind suche ich Liebe Hände für meinen Kater Mikesch und Katze Lucy. Der Kater ist graumelliert, 12 Jahre alt und Freigang gewohnt. Die Katze ist schwarz mit weißem Lätzchen und Pfoten und auch den Freigang gewohnt. Würde mich freuen wenn die beiden jemand Liebes aufnehmen würde im Raum Lüneburg Winsen/ Luhe - Bei Fragen Tel 01731360837.


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Beitragvon teufelchentf » 06.06.2007 14:29

Darf ich mal fragen warum man sich eine Wohnung mietet in der keine Katzen erlaubt sind, wenn man aber welche hat...???


Hab mich auch von meinem Lebensgefährten getrennt und ewig ne Wohnung gesucht und mein Ex meinte sogar schon lass sie doch hier und such dir alleine ne Wohnung...
Neeee, nich mit mir, meine süßen gehen mit...
Schließlich bin ich für sie verantwortlich !
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Beitragvon Frau Lemming » 06.06.2007 18:31

teufelchentf hat geschrieben:Darf ich mal fragen warum man sich eine Wohnung mietet in der keine Katzen erlaubt sind, wenn man aber welche hat...???


Hab mich auch von meinem Lebensgefährten getrennt und ewig ne Wohnung gesucht und mein Ex meinte sogar schon lass sie doch hier und such dir alleine ne Wohnung...
Neeee, nich mit mir, meine süßen gehen mit...
Schließlich bin ich für sie verantwortlich !

wunderbare Antwort möchte ich kurz einwerfen....genau so ist mein Denken und mein Handeln....gerade wenn die Mitzen schon 12 jahre alt sind sollte man ihnen noch wunderschöne restliche Jahre bieten....viee Katzen und Kater verkraften es nicht wenn sie in etwas!! höheren Alter aus der gewohnten Umgebung gerissen werden Sonnige Grüße Gabriela

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Re: Lieber Kater und Katze,beide kastriert in Liebe Hände

Beitragvon Frau Lemming » 06.06.2007 18:33

BigBlueWolf hat geschrieben:Hallo,
aufgrund Umzug in neue Wohnung und dort Katzen nicht erlaubt sind suche ich Liebe Hände für meinen Kater Mikesch und Katze Lucy. Der Kater ist graumelliert, 12 Jahre alt und Freigang gewohnt. Die Katze ist schwarz mit weißem Lätzchen und Pfoten und auch den Freigang gewohnt. Würde mich freuen wenn die beiden jemand Liebes aufnehmen würde im Raum Lüneburg Winsen/ Luhe - Bei Fragen Tel 01731360837.


Sorry aber das kann ich jetzt nicht wirklich nachvollziehen .... gerade in dem Alter sollte man seinen Katzen noch ein paar schöne nette gemeinsamme Jahre schenken....( Kopfschütteln)

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Beitragvon Secoya » 06.06.2007 18:40

teufelchentf hat geschrieben:Darf ich mal fragen warum man sich eine Wohnung mietet in der keine Katzen erlaubt sind, wenn man aber welche hat...???


Hab mich auch von meinem Lebensgefährten getrennt und ewig ne Wohnung gesucht und mein Ex meinte sogar schon lass sie doch hier und such dir alleine ne Wohnung...
Neeee, nich mit mir, meine süßen gehen mit...
Schließlich bin ich für sie verantwortlich !


Genau das denke ich auch! Schliesslich lässt man ja auch kein Familienmitglied zurück, weil es gerade mal bequemer ist. Ausserdem habe ich dumpf in Erinnerung, dass die Haltung von Katzen laut BGH-urteil nicht verboten werden darf. Mach dich da mal schlau, ehe du endgültige Schritte einleitest.

Und -- so leid mir das tut ,d.h. nein eigentlich tut mir das nicht leid, also, wenn man sich Tiere anschafft, dann hat man verdammt noch mal Verantwortung übernommen und hat sich dieser zu stellen . Katzen sind keine alten Topfpflanzen, die man beliebig entsorgt.

Also such Dir im zweifel lieber ne andere Wohnung. Ich kenne das Problem, dass Vermieter so tun als ob man bengalische Königstiger halten wollen würde, aber man kann auch vernünftige Vermieter finden. Rede mit den Leuten, mach wass, aber gibt nicht einfach Katzen weg!


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Beitragvon Noony » 07.06.2007 12:29

uhi, heftig... da würd ich lieber im zelt wohnen, als meine katzen "wegzuschaffen" - das ist ja "horror" - ich lass ja auch mein kind nicht zurück, nur weil ein vermieter keine kinder mag...

sorry, ich hoffe trotzdem, das du ein liebevolles zuhause findest. aber ist dir schon klar, das du hier keinen "zuspruch" in dem sinne bekommst, oder?

alles gute für die beiden fellnasen...
Nicole mit Tigger und den Coonies Elany, Jamie & Suri
und tief im Herzen TOM, ein ganz besonderer Kater, *26.05.07 + 25.09.08 WIR LIEBEN DICH FÜR IMMER

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Beitragvon user_1310 » 07.06.2007 12:39

:roll: *kopfschüttel* ..... die armen sind wieder mal die Katzen ......

Hoffe sehr, daß die Miezen ein schöneres und sicheres Zuhause finden dürfen !!

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Beitragvon ela2706 » 07.06.2007 12:57

Ich kann mich den Worten von den anderen nur anschliessen...

Ich hoffe du erkundigst dich noch mal und lässt dir das bitte noch mal durch den Kopf gehen, deine Süssen brauchen dich doch... :cry:

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Beitragvon Lisa - Rocky » 07.06.2007 13:06

:twisted: darüber kann man immer wieder nur Kopp schütteln :twisted:

auch ned verstehen kann wie man sowas macht ... wohl werden die Katzen zulässig oder irgendwie ...


:evil: LG Ela :evil:
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Beitragvon Noony » 07.06.2007 13:14

achso, eins wollt ich noch fix schreiben, ich bin beruflich in der hausverwaltung involviert, ich werde gleich wenn ich ins büro gehe, mir mal den neuen and raussuchen, was mieterrechte betrifft. ich werd dann das aktuelle hier mal posten, wenns gewünscht ist?
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Beitragvon vilica65 » 07.06.2007 13:18

Jesus, Gott und Maria….wie kann man so sein :?: :?: :?:
Verstehe es nicht...
KIKI - GINA - ONYX - PICCOLA - BELLA
und BIMBO im Herzen

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Liebe Grüsse, Vesna

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Beitragvon Noony » 07.06.2007 14:19

st die Frage der Haustierhaltung im Mietvertrag nicht geregelt, können Kleintiere ohne weitere Erlaubnis des Mieters gehalten werden. Größere Tiere, insbesondere Hunde, müssen dagegen vom Vermieter genehmigt werden. Da eine Belästigung anderer Mieter nicht zu erwarten ist, bedürfen Katzen grundsätzlich keiner Erlaubnis des Vermieters. Die Rechtsprechung ist insoweit allerdings nicht einheitlich. Im Zweifelsfall sollte daher eine Genehmigung eingeholt werden.


ich habe einige Objekte in der Verwaltung, unter anderem auch Mehrfamilienhäuser, und ich habe KEINEM mieter die haltung einer katze untersagt, was nichts damit zu tun hat, das ich selber katzen habe, aber katzen machen keinen lärm und wie auch oben geschrieben, können sich andere nachbarn nicht über ein solches tier ärgern oder sich belästigt fühlen.

klär das einfach bitte nochmal... mir tun die beiden fellnasen so leid, was die mitmachen müssen, wenn sie von Dir/Euch getrennt werden... *schnüff*
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Beitragvon cathexe » 07.06.2007 14:29

Ich verstehe das auch nicht......... :cry:

Wie kann man seine <Katzen immer einfach weggeben?

Ich bin auch erst umgezogen....
und das erste war, dass ich meine Katzen mitnehmen kann......

Hier wollten sie mit müh und not auch erst eine katze nur akzeptieren.
Ich hab aber nicht aufeggeben und hab auch gesagt, ich kann doch nicht nur eine mitnehmen und die andere weggeben.

Die Leute im Haus und der Hausmeister haben sich für mich eingesetzt und dann durft ich doch beide mitnehmen.
Das sind Menschen mit Herz!!!!

Anders hätte ich die Wohnung nicht genommen.

Besonders bei älteren Katzen ist das doch unverantworlich.
Da gilt doch das gleiche wie beim Menschen finde ich.
Nen alten Baum verpflanzt man nicht.
Schon der Umzug allein ist für die Stress.
Und dann noch vom geliebten Menschen weg....kopfschüttel

Zum Thema Mietvertrag....

Soweit ich weiß dürfen Katzen nur dann nicht verboten werden, wenn sie in der Wohnung leben. Sobald sie rausgehen braucht es eine Genehmigung dazu.
Und in diesem Fall wäre das ja so und kann leider verboten werden.
Was ich auch nicht verstehe.

bitte schau nochmal ob du nicht ne andere Wohnung findest oder mit den Leuten dort nochmal reden kannst.
Die zwei tun mir wirklich leid.

Ansonsten hoffe ich, dass sich jemand findet der anders eingestellt ist!

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Beitragvon Frau Lemming » 07.06.2007 19:08

AG Hamburg 1995-08-15 47 C 520/95
Katze in Mietwohnung erlaubt
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.

Habe ich mal rausgesucht für Dich bzw.in erster Linie für die Katzen wenn sie überhaupt mit sollen ( Kratzamkopf)

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Beitragvon Frau Lemming » 07.06.2007 19:11

Noony hat geschrieben:
st die Frage der Haustierhaltung im Mietvertrag nicht geregelt, können Kleintiere ohne weitere Erlaubnis des Mieters gehalten werden. Größere Tiere, insbesondere Hunde, müssen dagegen vom Vermieter genehmigt werden. Da eine Belästigung anderer Mieter nicht zu erwarten ist, bedürfen Katzen grundsätzlich keiner Erlaubnis des Vermieters. Die Rechtsprechung ist insoweit allerdings nicht einheitlich. Im Zweifelsfall sollte daher eine Genehmigung eingeholt werden.


ich habe einige Objekte in der Verwaltung, unter anderem auch Mehrfamilienhäuser, und ich habe KEINEM mieter die haltung einer katze untersagt, was nichts damit zu tun hat, das ich selber katzen habe, aber katzen machen keinen lärm und wie auch oben geschrieben, können sich andere nachbarn nicht über ein solches tier ärgern oder sich belästigt fühlen.

klär das einfach bitte nochmal... mir tun die beiden fellnasen so leid, was die mitmachen müssen, wenn sie von Dir/Euch getrennt werden... *schnüff*



Schau mal was ich gefunden habe.....es sei denn die Dame möchte die Katzen überhaupt mitnehmen....


AG Hamburg 1995-08-15 47 C 520/95
Katze in Mietwohnung erlaubt
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen. Liebe Grüße Groby und Gaby



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