Re: TASSO-Newsletter Aktuell/Pressemitteilungen
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Re: TASSO-Newsletter Aktuell
Breaking News vom 09.09.2014
Tiere sind kein Abfall – Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt hessisches Verbot der Kükentötung
Nachdem die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits im vergangenen Jahr die Tötung männlicher Eintagsküken von Legehennenrassen untersagt hat, wird diese tierschutzwidrige Praxis nun auch in Hessen verboten.
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt dieses Verbot ausdrücklich, da das Töten der Küken keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt, aber dennoch jahrelang von Politik und Justiz geduldet wurde.
„Rund 40 Millionen männliche Eintagsküken aus der Legehennen-Zucht werden jedes Jahr bundesweit nach dem Schlüpfen aussortiert und zerschreddert oder vergast, nur weil sie das falsche Geschlecht haben, und anschließend als Abfall entsorgt“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO.
„Der Grund hierfür ist, dass die Zucht von Legehennen einzig und allein auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet ist.
Da die männlichen Küken keine Eier legen und zu wenig Fleisch ansetzen, sind sie für die Agrarindustrie wertlos.“
„Ministerin Hinz hat hier ein klares Zeichen für den Tierschutz gesetzt, denn Tiere sind kein Abfall, sondern fühlende Lebewesen.
Das Töten von Tieren aus reinen Profitgründen ist nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und ethisch verwerflich“, sagt Mike Ruckelshaus.
„Wir freuen uns, dass die grausame Praxis der Kükentötung in Hessen bald ein Ende hat, zumal Alternativen existieren wie beispielsweise die Geschlechtsbestimmung im bebrüteten Hühnerei, die so gut wie anwendungsreif ist, oder das sogenannte Zweinutzungshuhn.“
© Copyright TASSO e.V.
Tiere sind kein Abfall – Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt hessisches Verbot der Kükentötung
Nachdem die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits im vergangenen Jahr die Tötung männlicher Eintagsküken von Legehennenrassen untersagt hat, wird diese tierschutzwidrige Praxis nun auch in Hessen verboten.
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt dieses Verbot ausdrücklich, da das Töten der Küken keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt, aber dennoch jahrelang von Politik und Justiz geduldet wurde.
„Rund 40 Millionen männliche Eintagsküken aus der Legehennen-Zucht werden jedes Jahr bundesweit nach dem Schlüpfen aussortiert und zerschreddert oder vergast, nur weil sie das falsche Geschlecht haben, und anschließend als Abfall entsorgt“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO.
„Der Grund hierfür ist, dass die Zucht von Legehennen einzig und allein auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet ist.
Da die männlichen Küken keine Eier legen und zu wenig Fleisch ansetzen, sind sie für die Agrarindustrie wertlos.“
„Ministerin Hinz hat hier ein klares Zeichen für den Tierschutz gesetzt, denn Tiere sind kein Abfall, sondern fühlende Lebewesen.
Das Töten von Tieren aus reinen Profitgründen ist nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und ethisch verwerflich“, sagt Mike Ruckelshaus.
„Wir freuen uns, dass die grausame Praxis der Kükentötung in Hessen bald ein Ende hat, zumal Alternativen existieren wie beispielsweise die Geschlechtsbestimmung im bebrüteten Hühnerei, die so gut wie anwendungsreif ist, oder das sogenannte Zweinutzungshuhn.“
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 11.09.2014
Ist Ihre Wohnung Katzensicher?
Die größten Gefahren für Stubentiger
Draußen wie auch in den eigenen vier Wänden lauern viele Gefahren für unsere Katzen.
So kann besonders jungen und unerfahrenen Stubentigern ihre Neugier zum Verhängnis werden.
Aber auch bei älteren Tieren ist immer noch Vorsicht im Haushalt geboten.
Ungesicherte Fenster und offene Türen
Ungesicherte Fenster können sogar zu tödlich verlaufenden Unfällen führen.
Möchte die Katze durch das gekippte Fenster nach draußen gelangen, bleibt sie eventuell im Fensterspalt stecken.
Möchte sie sich dann mit ruckartigen Bewegungen befreien, rutsch sie immer tiefer. Die dabei entstehenden Verletzungen können sogar zum Tod führen.
Deshalb empfehlen wir, Kippfenster entsprechend zu sichern.
Achten Sie auch bei komplett geöffneten Fenstern und Balkonen auf Katzenschutz.
Ein Katzennetz oder engmaschiges Gitter lässt sich mit relativ wenig Aufwand anbringen.
Denn schon ein vorbeifliegender Schmetterling kann Anlass genug für einen unüberlegten Sprung nach draußen sein.
Türen stellen gleich zwei Gefahren dar.
Verfügt die Katze über so viel Geschick, dass sie mithilfe eines beherzten Sprunges Türklinken herunterziehen kann, steht der Weg nach draußen offen.
Hier kann es hilfreich sein, die Klinken festzustellen. Aber auch aufgrund von Zugluft zuknallende Türen sind für Katzen gefährlich.
Sitzt Mieze im Türrahmen, können Pfoten oder Schwanz leicht eingeklemmt werden.
Waschmaschine und Wäschetrockner
Ein großer, kuscheliger Haufen Wäsche ist aus Katzensicht oftmals der ideale Schlafplatz, auch wenn er sich bereits in der Waschmaschine oder im Trockner befindet.
Nicht immer sieht man auf den ersten Blick, dass es sich Mieze in der Wäschetrommel zwischen Pullovern und Strumpfhosen bequem gemacht hat.
Deshalb achten Sie vor jedem Tastendruck darauf, dass die Trommel wirklich nur Ihre Wäsche beinhaltet.
Heiße Herdplatten
Eine weitere Gefahrenquelle ist die heiße Herdplatte in der Küche.
Zum einen strahlt sie von weitem Wärme aus und zieht so manche wärmeliebende Katze magisch an.
Zum anderen kann ein Sprung auf den Herd auch aus Versehen geschehen.
Erklimmt die Katze die Küchenschränke, muss sie auch wieder nach unten kommen.
Verdecken Sie das heiße Kochfeld zum Beispiel mit Kochtöpfen, die Sie mit eiskaltem Wasser füllen.
Pflanzen und Gräser
Katzen knabbern gerne Pflanzen an.
Handelt es sich dabei um sogenanntes Katzengras, können Sie bedenkenlos wegsehen.
Haben Sie aber Zimmerpflanzen in der Wohnung, informieren Sie sich vorab, ob diese giftig sind.
Eine Katze kennt den Unterschied nicht und kann nach der Aufnahme erkranken.
Zudem ist es ratsam, auf Blumenuntersetzer, in denen sich Wasser sammelt, zu verzichten.
Denn ein Schluck von eventuell sogar Dünger-belastetem Wasser kann zu gesundheitlichen Beschwerden führen.
Elektronische Geräte, Medikamente und Plastik
Vor der Lust am Knabbern sind manchmal auch Stromkabel oder Reinigungsmittel nicht sicher.
Achten Sie darauf, dass Mieze hierzu keinen Zugang hat.
Für den Menschen gängige Medikamente können für Katzen ebenfalls gefährlich sein.
Bei Jod sind sich Fachleute uneinig.
Weichteilchirurgen renomierter Universitätskliniken greifen bei der Wundbehandlung beispielsweise zur Betaisadonna-Salbe (Jod-Salbe).
Wie in allen anderen Fällen, in denen offene Wunden behandelt werden, sollte aber ein Leckschutz angelegt werden.
Eine große Freude können Plastik-Einkaufstüten auslösen.
Zum einen knistern sie beim Spielen, zum anderen lassen sie sich aus Katzensicht zu einer hervorragenden Höhle umfunktionieren.
Hier herrscht jedoch Erstickungsgefahr.
Ebenfalls bedenklich ist es, der Katze zum Spielen ein Wollknäuel anzubieten.
Neben Strangulationsgefahr lauert hier eine weitere Gefahr.
Beim Spielen und Knabbern kann der Wollfaden geschluckt, aber nicht wieder ausgespuckt werden, was zu Schäden der Verdauungsorgane führen kann.
Bieten Sie Ihrer Katze lieber entsprechendes Katzenspielzeug an.
Wichtig: Immer wieder hören wir das Argument „Es ist noch nie was passiert“.
Bitte bedenken Sie!
Es geht immer nur so lange gut, bis es mal schief geht.
© Copyright TASSO e.V.
Ist Ihre Wohnung Katzensicher?
Die größten Gefahren für Stubentiger
Draußen wie auch in den eigenen vier Wänden lauern viele Gefahren für unsere Katzen.
So kann besonders jungen und unerfahrenen Stubentigern ihre Neugier zum Verhängnis werden.
Aber auch bei älteren Tieren ist immer noch Vorsicht im Haushalt geboten.
Ungesicherte Fenster und offene Türen
Ungesicherte Fenster können sogar zu tödlich verlaufenden Unfällen führen.
Möchte die Katze durch das gekippte Fenster nach draußen gelangen, bleibt sie eventuell im Fensterspalt stecken.
Möchte sie sich dann mit ruckartigen Bewegungen befreien, rutsch sie immer tiefer. Die dabei entstehenden Verletzungen können sogar zum Tod führen.
Deshalb empfehlen wir, Kippfenster entsprechend zu sichern.
Achten Sie auch bei komplett geöffneten Fenstern und Balkonen auf Katzenschutz.
Ein Katzennetz oder engmaschiges Gitter lässt sich mit relativ wenig Aufwand anbringen.
Denn schon ein vorbeifliegender Schmetterling kann Anlass genug für einen unüberlegten Sprung nach draußen sein.
Türen stellen gleich zwei Gefahren dar.
Verfügt die Katze über so viel Geschick, dass sie mithilfe eines beherzten Sprunges Türklinken herunterziehen kann, steht der Weg nach draußen offen.
Hier kann es hilfreich sein, die Klinken festzustellen. Aber auch aufgrund von Zugluft zuknallende Türen sind für Katzen gefährlich.
Sitzt Mieze im Türrahmen, können Pfoten oder Schwanz leicht eingeklemmt werden.
Waschmaschine und Wäschetrockner
Ein großer, kuscheliger Haufen Wäsche ist aus Katzensicht oftmals der ideale Schlafplatz, auch wenn er sich bereits in der Waschmaschine oder im Trockner befindet.
Nicht immer sieht man auf den ersten Blick, dass es sich Mieze in der Wäschetrommel zwischen Pullovern und Strumpfhosen bequem gemacht hat.
Deshalb achten Sie vor jedem Tastendruck darauf, dass die Trommel wirklich nur Ihre Wäsche beinhaltet.
Heiße Herdplatten
Eine weitere Gefahrenquelle ist die heiße Herdplatte in der Küche.
Zum einen strahlt sie von weitem Wärme aus und zieht so manche wärmeliebende Katze magisch an.
Zum anderen kann ein Sprung auf den Herd auch aus Versehen geschehen.
Erklimmt die Katze die Küchenschränke, muss sie auch wieder nach unten kommen.
Verdecken Sie das heiße Kochfeld zum Beispiel mit Kochtöpfen, die Sie mit eiskaltem Wasser füllen.
Pflanzen und Gräser
Katzen knabbern gerne Pflanzen an.
Handelt es sich dabei um sogenanntes Katzengras, können Sie bedenkenlos wegsehen.
Haben Sie aber Zimmerpflanzen in der Wohnung, informieren Sie sich vorab, ob diese giftig sind.
Eine Katze kennt den Unterschied nicht und kann nach der Aufnahme erkranken.
Zudem ist es ratsam, auf Blumenuntersetzer, in denen sich Wasser sammelt, zu verzichten.
Denn ein Schluck von eventuell sogar Dünger-belastetem Wasser kann zu gesundheitlichen Beschwerden führen.
Elektronische Geräte, Medikamente und Plastik
Vor der Lust am Knabbern sind manchmal auch Stromkabel oder Reinigungsmittel nicht sicher.
Achten Sie darauf, dass Mieze hierzu keinen Zugang hat.
Für den Menschen gängige Medikamente können für Katzen ebenfalls gefährlich sein.
Bei Jod sind sich Fachleute uneinig.
Weichteilchirurgen renomierter Universitätskliniken greifen bei der Wundbehandlung beispielsweise zur Betaisadonna-Salbe (Jod-Salbe).
Wie in allen anderen Fällen, in denen offene Wunden behandelt werden, sollte aber ein Leckschutz angelegt werden.
Eine große Freude können Plastik-Einkaufstüten auslösen.
Zum einen knistern sie beim Spielen, zum anderen lassen sie sich aus Katzensicht zu einer hervorragenden Höhle umfunktionieren.
Hier herrscht jedoch Erstickungsgefahr.
Ebenfalls bedenklich ist es, der Katze zum Spielen ein Wollknäuel anzubieten.
Neben Strangulationsgefahr lauert hier eine weitere Gefahr.
Beim Spielen und Knabbern kann der Wollfaden geschluckt, aber nicht wieder ausgespuckt werden, was zu Schäden der Verdauungsorgane führen kann.
Bieten Sie Ihrer Katze lieber entsprechendes Katzenspielzeug an.
Wichtig: Immer wieder hören wir das Argument „Es ist noch nie was passiert“.
Bitte bedenken Sie!
Es geht immer nur so lange gut, bis es mal schief geht.
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
Breaking News vom 15.09.2014
Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt Beschluss
der Landesregierung zur Katzenkastration
Sulzbach, 15. September 2014 – Rund zwei Millionen Streunerkatzen leben schätzungsweise in Deutschland.
Jeglicher Witterung ausgesetzt, leiden sie an Hunger und Krankheiten.
Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen vermehren und somit das Leid der Tiere vergrößern.
Das Tierschutzgesetz ermächtigt in §13 b die Landesregierungen, den unkontrollierten Freilauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Vermeidung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem jeweiligen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist.
Durch Rechtsverordnung können die Landesregierungen diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen.
„Mit dem Kabinettsbeschluss am Freitag hat die Hessische Landesregierung den Städten und Gemeinden die erforderliche rechtliche Grundlage geschaffen, kommunale Katzenkastrationsverordnungen für freilaufende Katzen zu erlassen“, freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO e.V.
„Wir fordern nun die hessischen Kommunen auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um das Katzenelend in Hessen einzudämmen.“
„Aus unserer Sicht sind gesetzliche Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang die einzige, alternativlose und wirkungsvolle Maßnahme, um die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen und das daraus resultierende Katzenelend tierschutzgerecht und nachhaltig zu bekämpfen“, erklärt Ruckelshaus weiter.
„Nach Baden-Württemberg hat Hessen die Verantwortung für seine Katzen übernommen und den Tierschutz im Land gestärkt. Jetzt müssen die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen und die Ermächtigungsgrundlage des § 13 b Tierschutzgesetz entsprechend wahrnehmen.“
© Copyright TASSO e.V.
Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt Beschluss
der Landesregierung zur Katzenkastration
Sulzbach, 15. September 2014 – Rund zwei Millionen Streunerkatzen leben schätzungsweise in Deutschland.
Jeglicher Witterung ausgesetzt, leiden sie an Hunger und Krankheiten.
Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen vermehren und somit das Leid der Tiere vergrößern.
Das Tierschutzgesetz ermächtigt in §13 b die Landesregierungen, den unkontrollierten Freilauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Vermeidung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem jeweiligen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist.
Durch Rechtsverordnung können die Landesregierungen diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen.
„Mit dem Kabinettsbeschluss am Freitag hat die Hessische Landesregierung den Städten und Gemeinden die erforderliche rechtliche Grundlage geschaffen, kommunale Katzenkastrationsverordnungen für freilaufende Katzen zu erlassen“, freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO e.V.
„Wir fordern nun die hessischen Kommunen auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um das Katzenelend in Hessen einzudämmen.“
„Aus unserer Sicht sind gesetzliche Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang die einzige, alternativlose und wirkungsvolle Maßnahme, um die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen und das daraus resultierende Katzenelend tierschutzgerecht und nachhaltig zu bekämpfen“, erklärt Ruckelshaus weiter.
„Nach Baden-Württemberg hat Hessen die Verantwortung für seine Katzen übernommen und den Tierschutz im Land gestärkt. Jetzt müssen die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen und die Ermächtigungsgrundlage des § 13 b Tierschutzgesetz entsprechend wahrnehmen.“
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Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 18.09.2014
Mama, bitte kauf mir ein Meerschweinchen!
Sie sind klein, kuschelig, blicken durch glänzende Knopfaugen und sind so manches Mal der große Wunsch kleiner Kinder, Meerschweinchen.
Gerne werden sie als „anspruchslose Einstiegstiere“, wie auch Hamster, Mäuse und Kaninchen, verkauft.
Ob aus Unwissenheit oder Desinteresse.
Nicht jeder Halter, vor allem die Erstkäufer, hat sich über die Bedürfnisse dieser Tiere kundig gemacht.
Und so fristen Nager und Hasenartige so manches Mal als „Spielzeug“ im Kinderzimmer, ohne Artgenossen und in viel zu kleinen Käfigen, ein trauriges Dasein.
Zudem haben Tierverkäufer in der Vergangenheit die Erwartungen der künftigen Halter viel zu gern entweder schweigend untermauert oder manchmal auch durch falsche Informationen bestätigt.
Dieser Missstand soll sich nun ändern.
Mit der letzten Neuerung im Tierschutzgesetz sind Verkäufer dazu verpflichtet, den neuen Tierhalter über die wesentlichen Bedürfnisse des jeweiligen Tieres zu informieren.
Prinzipiell ist es für alle Beteiligten sinnvoll, wenn Kleintiere aus fachkundiger Haltung stammen.
So bleibt nun zu hoffen, dass beispielsweise die geselligen Meerschweinchen nicht als Einzeltiere in kleinen Käfigen und ohne Freilauf gehalten werden.
Ein wichtiges Signal in Sachen Kleintierhaltung hat die Jury des Hessischen Tierschutzpreis 2014 letzte Woche gesetzt.
Umweltministerin Priska Hinz übergab den diesjährigen Tierschutzpreis an den Tierschutzverein „Meerschweinchen in Not e.V.“, der sich seit 13 Jahren in Pflege und Vermittlung der kleinen Nager engagiert.
Haben Kinder das Interesse an ihrem Meerschweinchen verloren oder wurde es den menschlichen Erwartungen nicht gerecht, wird es in Tierheime oder Pflegestellen abgegeben.
Dabei sind nicht selten Haltungsfehler ursächlich, wenn sich das Meerschweinchen scheinbar gegen den Halter wendet. Mangelnde Bewegung und fehlende soziale Kontakte zu Artgenossen können nicht nur zu Frust, sondern sogar zu ausgeprägten Verhaltensstörungen führen.
In Tierheimen warten unzählige Kleintiere auf ein neues Zuhause.
Ein Besuch lohnt immer.
Hier bekommt man direkt kompetente Beratung.
Auch über unser Online-Tierheim shelta von TASSO werden Nager und Hasenartige vermittelt.
Mehr unter http://www.shelta.net.
© Copyright TASSO e.V.
Mama, bitte kauf mir ein Meerschweinchen!
Sie sind klein, kuschelig, blicken durch glänzende Knopfaugen und sind so manches Mal der große Wunsch kleiner Kinder, Meerschweinchen.
Gerne werden sie als „anspruchslose Einstiegstiere“, wie auch Hamster, Mäuse und Kaninchen, verkauft.
Ob aus Unwissenheit oder Desinteresse.
Nicht jeder Halter, vor allem die Erstkäufer, hat sich über die Bedürfnisse dieser Tiere kundig gemacht.
Und so fristen Nager und Hasenartige so manches Mal als „Spielzeug“ im Kinderzimmer, ohne Artgenossen und in viel zu kleinen Käfigen, ein trauriges Dasein.
Zudem haben Tierverkäufer in der Vergangenheit die Erwartungen der künftigen Halter viel zu gern entweder schweigend untermauert oder manchmal auch durch falsche Informationen bestätigt.
Dieser Missstand soll sich nun ändern.
Mit der letzten Neuerung im Tierschutzgesetz sind Verkäufer dazu verpflichtet, den neuen Tierhalter über die wesentlichen Bedürfnisse des jeweiligen Tieres zu informieren.
Prinzipiell ist es für alle Beteiligten sinnvoll, wenn Kleintiere aus fachkundiger Haltung stammen.
So bleibt nun zu hoffen, dass beispielsweise die geselligen Meerschweinchen nicht als Einzeltiere in kleinen Käfigen und ohne Freilauf gehalten werden.
Ein wichtiges Signal in Sachen Kleintierhaltung hat die Jury des Hessischen Tierschutzpreis 2014 letzte Woche gesetzt.
Umweltministerin Priska Hinz übergab den diesjährigen Tierschutzpreis an den Tierschutzverein „Meerschweinchen in Not e.V.“, der sich seit 13 Jahren in Pflege und Vermittlung der kleinen Nager engagiert.
Haben Kinder das Interesse an ihrem Meerschweinchen verloren oder wurde es den menschlichen Erwartungen nicht gerecht, wird es in Tierheime oder Pflegestellen abgegeben.
Dabei sind nicht selten Haltungsfehler ursächlich, wenn sich das Meerschweinchen scheinbar gegen den Halter wendet. Mangelnde Bewegung und fehlende soziale Kontakte zu Artgenossen können nicht nur zu Frust, sondern sogar zu ausgeprägten Verhaltensstörungen führen.
In Tierheimen warten unzählige Kleintiere auf ein neues Zuhause.
Ein Besuch lohnt immer.
Hier bekommt man direkt kompetente Beratung.
Auch über unser Online-Tierheim shelta von TASSO werden Nager und Hasenartige vermittelt.
Mehr unter http://www.shelta.net.
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Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 25.09.2014
Yes, we care!
Am 27. September engagieren sich Tierfreunde
für rumänische Straßenhunde
Zum dritten Mal in diesem Jahr ruft die Bürgerinitiative „Yes, we care“ am 27. September 2014 zu Protestaktionen gegen die Tötung der Straßenhunde in Rumänien auf.
Seit dem Erlass des sogenannten Tötungsgesetzes im September 2013 wurden alleine in Bukarest 16.000 Straßenhunde grausam getötet.
Auslöser war der tragische Tod eines kleinen Kindes.
Obwohl sich im Nachhinein herausstellte, dass keine Straßenhunde an diesem Beißvorfall beteiligt waren, und obwohl ein Beschluss des Appellationsgerichtes am 20. Juni 2014 die Ausführungsbestimmungen und damit die Tötung der Tiere außer Kraft setzte, geht die Jagd auf die Hunde unvermindert weiter.
Lukrative Fangprämien und Gelder für den Betrieb der städtischen Hundelager bieten einen großen Anreiz, die Rechtslage zu ignorieren.
In den überfüllten Anlagen verhungern oder verdursten die Tiere ohne medizinische Versorgung und verletzen sich gegenseitig, bis sie letztendlich vergiftet, vergast oder erschlagen werden.
Bereits seit Jahren engagiert sich TASSO e.V. im Auslandstierschutz.
„Gemeinsam mit unserem Tierschutzpartner, dem Tierärzte-Pool, führen wir Kastrationsaktionen auch in Rumänien durch, um auf lange Sicht eine Lösung des Straßenhundeproblemes auf humane Weise zu bewirken“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO.
Um künftig noch mehr erreichen zu können, hat TASSO ein neues Gesicht ins Boot geholt, das vielen Tierschützern bekannt sein dürfte. Petra Zipp wechselt vom Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) zu TASSO und leitet seit September den Bereich Tierschutz Europa.
Unter ihrem persönlichen Motto „Tierschutz ist mein Leben“ engagiert sie sich bereits seit ihrem 19. Lebensjahr aktiv für den Tierschutz.
Petra Zipp wird in Stuttgart für die Rechte der rumänischen Hunde antreten.
„Rumänien muss die brutalen und illegalen Einfangaktionen und Tötungen von Straßenhunden sofort beenden und endlich die EU-anerkannten humanen Methoden zur Bewältigung des Streunerhundeproblems nutzen.
Auch der Terror der Hundefängermafia gegen Tierfreunde muss endlich aufhören."
Für die Protestaktion am 27. September 2014 haben sich inzwischen Aktivisten aus über 40 Städten angemeldet.
Beginn in Stuttgart ist um 14:00 Uhr.
Die genauen Veranstaltungsorte finden Sie unter http://mapofhope.wordpress.com/.
An den letzten Demonstrationen am 8. März und am 17.
Mai 2014 waren in 65 Städten über 30.000 Menschen beteiligt.
Bitte unterstützen Sie auch diese Protestaktion zahlreich.
„Yes, we care“ wurde als eine der ersten Protestbewegungen im März 2014 als Reaktion auf die Massentötungen von Straßenhunden gegründet und kämpft für ein humanes Hundemanagement.
Die Forderungen von „Yes, we care"
1. sofortiger Stopp aller Einfang- und Tötungsaktionen und Abschaffung der Fangprämien
2. Öffnung aller Hundelager für Tierschutzvereine
3. Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (national und EU) und diesbezügliche Kontrollen durch unabhängige Institutionen
4. strikte Verfolgung aller Gesetzesverstöße durch die rumänischen Gerichte
5. Aufbau von flächendeckenden Kastrationsprojekten, um die unkontrollierte Vermehrung der Hunde effektiv, nachhaltig und ökonomisch zu beenden
6.Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in der EU für den Schutz von Haus- und Heimtieren
In eigener Sache
Am Samstag, den 20.09.2014 haben wir im Rahmen der TASSO-Veranstaltung „Rund um´s Tier“ den Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote 2014“ verliehen.
Die Gewinner finden Sie unter www.tasso.net/Die-goldene-Pfote
© Copyright TASSO e.V.
Yes, we care!
Am 27. September engagieren sich Tierfreunde
für rumänische Straßenhunde
Zum dritten Mal in diesem Jahr ruft die Bürgerinitiative „Yes, we care“ am 27. September 2014 zu Protestaktionen gegen die Tötung der Straßenhunde in Rumänien auf.
Seit dem Erlass des sogenannten Tötungsgesetzes im September 2013 wurden alleine in Bukarest 16.000 Straßenhunde grausam getötet.
Auslöser war der tragische Tod eines kleinen Kindes.
Obwohl sich im Nachhinein herausstellte, dass keine Straßenhunde an diesem Beißvorfall beteiligt waren, und obwohl ein Beschluss des Appellationsgerichtes am 20. Juni 2014 die Ausführungsbestimmungen und damit die Tötung der Tiere außer Kraft setzte, geht die Jagd auf die Hunde unvermindert weiter.
Lukrative Fangprämien und Gelder für den Betrieb der städtischen Hundelager bieten einen großen Anreiz, die Rechtslage zu ignorieren.
In den überfüllten Anlagen verhungern oder verdursten die Tiere ohne medizinische Versorgung und verletzen sich gegenseitig, bis sie letztendlich vergiftet, vergast oder erschlagen werden.
Bereits seit Jahren engagiert sich TASSO e.V. im Auslandstierschutz.
„Gemeinsam mit unserem Tierschutzpartner, dem Tierärzte-Pool, führen wir Kastrationsaktionen auch in Rumänien durch, um auf lange Sicht eine Lösung des Straßenhundeproblemes auf humane Weise zu bewirken“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO.
Um künftig noch mehr erreichen zu können, hat TASSO ein neues Gesicht ins Boot geholt, das vielen Tierschützern bekannt sein dürfte. Petra Zipp wechselt vom Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) zu TASSO und leitet seit September den Bereich Tierschutz Europa.
Unter ihrem persönlichen Motto „Tierschutz ist mein Leben“ engagiert sie sich bereits seit ihrem 19. Lebensjahr aktiv für den Tierschutz.
Petra Zipp wird in Stuttgart für die Rechte der rumänischen Hunde antreten.
„Rumänien muss die brutalen und illegalen Einfangaktionen und Tötungen von Straßenhunden sofort beenden und endlich die EU-anerkannten humanen Methoden zur Bewältigung des Streunerhundeproblems nutzen.
Auch der Terror der Hundefängermafia gegen Tierfreunde muss endlich aufhören."
Für die Protestaktion am 27. September 2014 haben sich inzwischen Aktivisten aus über 40 Städten angemeldet.
Beginn in Stuttgart ist um 14:00 Uhr.
Die genauen Veranstaltungsorte finden Sie unter http://mapofhope.wordpress.com/.
An den letzten Demonstrationen am 8. März und am 17.
Mai 2014 waren in 65 Städten über 30.000 Menschen beteiligt.
Bitte unterstützen Sie auch diese Protestaktion zahlreich.
„Yes, we care“ wurde als eine der ersten Protestbewegungen im März 2014 als Reaktion auf die Massentötungen von Straßenhunden gegründet und kämpft für ein humanes Hundemanagement.
Die Forderungen von „Yes, we care"
1. sofortiger Stopp aller Einfang- und Tötungsaktionen und Abschaffung der Fangprämien
2. Öffnung aller Hundelager für Tierschutzvereine
3. Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (national und EU) und diesbezügliche Kontrollen durch unabhängige Institutionen
4. strikte Verfolgung aller Gesetzesverstöße durch die rumänischen Gerichte
5. Aufbau von flächendeckenden Kastrationsprojekten, um die unkontrollierte Vermehrung der Hunde effektiv, nachhaltig und ökonomisch zu beenden
6.Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in der EU für den Schutz von Haus- und Heimtieren
In eigener Sache
Am Samstag, den 20.09.2014 haben wir im Rahmen der TASSO-Veranstaltung „Rund um´s Tier“ den Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote 2014“ verliehen.
Die Gewinner finden Sie unter www.tasso.net/Die-goldene-Pfote
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 02.10.2014
TASSO e.V. lädt zur Seminarreihe
In Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten lädt die Tierschutzorganisation TASSO e.V. zu einer spannenden und informativen Seminarreihe interessierte Tierfreunde, Tierhalter, Tierschützer und Tierrechtler ein.
In der Vortrags- und Diskussionsrunde „Tier und Recht“ erörtern wir gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. rechtliche Problematiken, aber auch Möglichkeiten des Schutzes von Tieren.
Veranstaltungsprogramm:
• Grundlagen des Tierschutzgesetzes und Anwendung
• Das Tier als Fundsache
• Mietwohnung und Haustiere
• Fallbeispiele und Publikumsfragen aus der Praxis
Zeit: 15. November 2014, 10:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Parkhotel Am Posthof, Mainzer Landstraße 33, 65795 Hattersheim am Main
Kosten: 15,00 Euro (per Vorkasse)
Im Seminar „Aktuelle Entwicklungen des Tierschutzrechts 2014“ informieren wir Sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis, LL.M. über derzeitige und geplante Gesetzgebungsverfahren und -Novellierungen, Verordnungen und Erlasse zum Tierschutz.
Veranstaltungsprogramm:
• Entwicklung des Tierschutzrechts auf Bundes- und Landesebene
Zeit: 19. November 2014, 19:00 bis 21:00 Uhr
Ort: Parkhotel Am Posthof, Mainzer Landstraße 33, 65795 Hattersheim am Main
Kosten: 7,00 Euro (per Vorkasse)
Im Seminar „Professionelles Schnüffeln“ zeigen wir Ihnen gemeinsam mit Alexandra Grunow vom K-9 Suchhundezentrum, wie der Hund in den unterschiedlichen Bereichen des Trailens ausgebildet werden kann und mittels Nasenarbeit zum einen eine artgerechte Auslastung erfährt und zum anderen als Suchhhund in Notsituationen eingesetzt werden kann: Beim Trailing wird eine Person oder ein Tier anhand des Individualgeruchs vom Hund gesucht.
Veranstaltungsprogramm:
• Was ist grundsätzlich zu tun, wenn das eigene Haustier verloren
geht?
• Wie kann ein Tiersucher helfen?
• Wie kann ich selbst Tiersucher werden?
• Wie werden ein Tiersuch-Team und der Einsatz einer Staffel
aufgebaut?
• Wie läuft ein Einsatz taktisch hinter den Kulissen ab?
• Fallbeispiele
Zeit: 27. November 2014, 19:00 bis 21:00 Uhr
Ort: Parkhotel Am Posthof, Mainzer Landstraße 33, 65795 Hattersheim am Main
Kosten: 7,00 Euro (per Vorkasse)
Bitte melden Sie sich über unser Online-Formular unter http://www.tasso.net/Veranstaltungskalender an. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu den Veranstaltungen. Bitte beachten Sie, dass das Mitbringen von Hunden aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Darüber hinaus informieren wir Sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis, LL.M. in einem Tagesseminar zum Thema „Auslandstierschutz in der Praxis“ über die aktuellen Änderungen des Tierschutzgesetzes und die nun erforderlichen Nachweise gemäß §11 TierSchG.
Zeit: Das Seminar wird zweimal durchgeführt: 24. November 2014 und 11. Dezember 2014, 11:30 bis 17:30 Uhr
Ort: Volkshochschule Göttingen, Bahnhofsallee 7, 37081 Göttingen
Kosten: 110,00 Euro (per Vorkasse)
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldung unter
Rechtsanwälte Dr. jur. Konstantin Leondorakis, LL.M. & Kollegen
Groner Landstraße 59
37081 Göttingen
Telefon: 0551 / 999 79 39
Fax: 0551 / 999 79 38
anwalt@kanzlei-leondorakis.de
www.kanzlei-leondorakis.de
Deutsche Bank Göttingen
Kontonummer: 0990333
BLZ 26070024
IBAN DE 93 2607 0024 0099 0333 0
Verwendungszweck: „Kosten Seminar §11 TierSchG“ plus Angabe des Termins
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
© Copyright TASSO e.V.
TASSO e.V. lädt zur Seminarreihe
In Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten lädt die Tierschutzorganisation TASSO e.V. zu einer spannenden und informativen Seminarreihe interessierte Tierfreunde, Tierhalter, Tierschützer und Tierrechtler ein.
In der Vortrags- und Diskussionsrunde „Tier und Recht“ erörtern wir gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. rechtliche Problematiken, aber auch Möglichkeiten des Schutzes von Tieren.
Veranstaltungsprogramm:
• Grundlagen des Tierschutzgesetzes und Anwendung
• Das Tier als Fundsache
• Mietwohnung und Haustiere
• Fallbeispiele und Publikumsfragen aus der Praxis
Zeit: 15. November 2014, 10:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Parkhotel Am Posthof, Mainzer Landstraße 33, 65795 Hattersheim am Main
Kosten: 15,00 Euro (per Vorkasse)
Im Seminar „Aktuelle Entwicklungen des Tierschutzrechts 2014“ informieren wir Sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis, LL.M. über derzeitige und geplante Gesetzgebungsverfahren und -Novellierungen, Verordnungen und Erlasse zum Tierschutz.
Veranstaltungsprogramm:
• Entwicklung des Tierschutzrechts auf Bundes- und Landesebene
Zeit: 19. November 2014, 19:00 bis 21:00 Uhr
Ort: Parkhotel Am Posthof, Mainzer Landstraße 33, 65795 Hattersheim am Main
Kosten: 7,00 Euro (per Vorkasse)
Im Seminar „Professionelles Schnüffeln“ zeigen wir Ihnen gemeinsam mit Alexandra Grunow vom K-9 Suchhundezentrum, wie der Hund in den unterschiedlichen Bereichen des Trailens ausgebildet werden kann und mittels Nasenarbeit zum einen eine artgerechte Auslastung erfährt und zum anderen als Suchhhund in Notsituationen eingesetzt werden kann: Beim Trailing wird eine Person oder ein Tier anhand des Individualgeruchs vom Hund gesucht.
Veranstaltungsprogramm:
• Was ist grundsätzlich zu tun, wenn das eigene Haustier verloren
geht?
• Wie kann ein Tiersucher helfen?
• Wie kann ich selbst Tiersucher werden?
• Wie werden ein Tiersuch-Team und der Einsatz einer Staffel
aufgebaut?
• Wie läuft ein Einsatz taktisch hinter den Kulissen ab?
• Fallbeispiele
Zeit: 27. November 2014, 19:00 bis 21:00 Uhr
Ort: Parkhotel Am Posthof, Mainzer Landstraße 33, 65795 Hattersheim am Main
Kosten: 7,00 Euro (per Vorkasse)
Bitte melden Sie sich über unser Online-Formular unter http://www.tasso.net/Veranstaltungskalender an. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu den Veranstaltungen. Bitte beachten Sie, dass das Mitbringen von Hunden aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Darüber hinaus informieren wir Sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis, LL.M. in einem Tagesseminar zum Thema „Auslandstierschutz in der Praxis“ über die aktuellen Änderungen des Tierschutzgesetzes und die nun erforderlichen Nachweise gemäß §11 TierSchG.
Zeit: Das Seminar wird zweimal durchgeführt: 24. November 2014 und 11. Dezember 2014, 11:30 bis 17:30 Uhr
Ort: Volkshochschule Göttingen, Bahnhofsallee 7, 37081 Göttingen
Kosten: 110,00 Euro (per Vorkasse)
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldung unter
Rechtsanwälte Dr. jur. Konstantin Leondorakis, LL.M. & Kollegen
Groner Landstraße 59
37081 Göttingen
Telefon: 0551 / 999 79 39
Fax: 0551 / 999 79 38
anwalt@kanzlei-leondorakis.de
www.kanzlei-leondorakis.de
Deutsche Bank Göttingen
Kontonummer: 0990333
BLZ 26070024
IBAN DE 93 2607 0024 0099 0333 0
Verwendungszweck: „Kosten Seminar §11 TierSchG“ plus Angabe des Termins
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
© Copyright TASSO e.V.
- Ronjasräubertochter
- Super-Duper-Experte
- Beiträge: 7864
- Registriert: 28.02.2006 11:24
- Vorname: Silvie
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: am popo der welt mühlheim a.d ruhr
- Kontaktdaten:
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
danke Dieter für die Tasso-Newsletter
finde sie sehr intressant bekomme sie auch per E-mai und mit der Post

finde sie sehr intressant bekomme sie auch per E-mai und mit der Post

Re: TASSO-Newsletter Aktuell
Danke Silvie
Da sich hier noch keiner zu Wort gemeldet hat sah ich es nicht notwendig einen Extra Thrad wie in einen anderen Forum zu eröffnen.
Das ist kein Vorwurf.
TASSO-Newsletter Aktuell soll ja zur Information dienen und Diskussionen über die Themen auch wünschenswert.
Diskussionen zwischen den einzelnen TASSO-Newslettern währen wegen der Übersichtlichkeit nicht so gut.
Da sich hier noch keiner zu Wort gemeldet hat sah ich es nicht notwendig einen Extra Thrad wie in einen anderen Forum zu eröffnen.
Das ist kein Vorwurf.
TASSO-Newsletter Aktuell soll ja zur Information dienen und Diskussionen über die Themen auch wünschenswert.
Diskussionen zwischen den einzelnen TASSO-Newslettern währen wegen der Übersichtlichkeit nicht so gut.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 09.10.2014
1 Euro pro Schnauze
Zum Welthundetag ruft TASSO zur Mitmachaktion auf
Hunde spüren Drogen auf, orten Sprengstoff, retten Verschüttete, begleiten Blinde, warnen Diabetiker, therapieren Menschen und sind so manches Mal unsere allerbesten Freunde. Wir haben ihnen viel zu verdanken. Aber nicht immer haben sie ein liebevolles Zuhause.
Deshalb möchte TASSO anlässlich des Welthundetages am 10. Oktober an alle Hunde, die auf Europas Straßen leben müssen, erinnern. Für die Straßenhunde Rumäniens rufen wir zu einer ganz besonderen Aktion auf: Schicken Sie uns Ihr Lieblingsbild von Ihrem Hund. Für jedes bis zum 19. Oktober 2014 eingesandte Foto spendet TASSO 1 Euro an eine Kastrationsaktion in Rumänien.
Mitmachen ist ganz einfach über unser Online-Formular unter www.tasso.net/Welthundetag. Eine Auswahl der schönsten Fotos stellen wir nach Beendigung der Aktion in unserer Bildergalerie zusammen.
Eine ähnliche Aktion haben wir bereits 2012 durchgeführt. Damals sind über 6.000 Fotos bei uns eingegangen. Mit der Summe von über 6.000 Euro haben wir in Zusammenarbeit mit dem Tierärztepool und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere im April 2013 in der rumänischen Stadt Bals 20 Tage lang Straßentiere kastriert.
Den Bericht und einen Film zu dieser Aktion finden Sie unter http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Strassenhunde/Kastrations-Aktion
In eigener Sache: Es sind noch Plätze frei!
TASSO e.V. lädt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten zu einer Seminarreihe ein:
„Tier und Recht“, am 15. November
„Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht 2014“, am 19. November
„Professionelles Schnüffeln“, am 27. November
„Auslandstierschutz in der Praxis“, 24. November und 11. Dezember
Näheres und Anmeldung unter www.tasso.net/Veranstaltungskalender
© Copyright TASSO e.V.
1 Euro pro Schnauze
Zum Welthundetag ruft TASSO zur Mitmachaktion auf
Hunde spüren Drogen auf, orten Sprengstoff, retten Verschüttete, begleiten Blinde, warnen Diabetiker, therapieren Menschen und sind so manches Mal unsere allerbesten Freunde. Wir haben ihnen viel zu verdanken. Aber nicht immer haben sie ein liebevolles Zuhause.
Deshalb möchte TASSO anlässlich des Welthundetages am 10. Oktober an alle Hunde, die auf Europas Straßen leben müssen, erinnern. Für die Straßenhunde Rumäniens rufen wir zu einer ganz besonderen Aktion auf: Schicken Sie uns Ihr Lieblingsbild von Ihrem Hund. Für jedes bis zum 19. Oktober 2014 eingesandte Foto spendet TASSO 1 Euro an eine Kastrationsaktion in Rumänien.
Mitmachen ist ganz einfach über unser Online-Formular unter www.tasso.net/Welthundetag. Eine Auswahl der schönsten Fotos stellen wir nach Beendigung der Aktion in unserer Bildergalerie zusammen.
Eine ähnliche Aktion haben wir bereits 2012 durchgeführt. Damals sind über 6.000 Fotos bei uns eingegangen. Mit der Summe von über 6.000 Euro haben wir in Zusammenarbeit mit dem Tierärztepool und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere im April 2013 in der rumänischen Stadt Bals 20 Tage lang Straßentiere kastriert.
Den Bericht und einen Film zu dieser Aktion finden Sie unter http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Strassenhunde/Kastrations-Aktion
In eigener Sache: Es sind noch Plätze frei!
TASSO e.V. lädt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten zu einer Seminarreihe ein:
„Tier und Recht“, am 15. November
„Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht 2014“, am 19. November
„Professionelles Schnüffeln“, am 27. November
„Auslandstierschutz in der Praxis“, 24. November und 11. Dezember
Näheres und Anmeldung unter www.tasso.net/Veranstaltungskalender
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Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 16.10.2014
„Der Hund darf nicht mit“
Dürfen Taxi-Fahrer die Mitnahme von Tieren verweigern?
Zusammen mit ihren Hunden, einem Jack-Russel-Terrier und einem Beagle, wollten zwei Männer im Juni 2013 in ein Hamburger Taxi steigen.
Als der erste Mann mit seinem Hund auf der Beifahrerseite eingestiegen war und das Ziel genannt hatte, verweigerte der Taxifahrer jedoch die Beförderung der Männer zusammen mit den Hunden.
Gründe nannte er den beiden Männern nicht.
Das dahinterstehende Taxi nahm die vier dann problemlos mit.
Aufgrund einer Beschwerde erließ die zuständige Behörde gegen den Taxifahrer einen Bußgeldbescheid.
Da er damit nicht einverstanden war, kam die Sache vor das Amtsgericht Hamburg.
Vor Gericht versuchte der Taxifahrer sich nachträglich zu rechtfertigen.
Angeblich habe er geglaubt, dass im hinteren Fußraum kein Platz für den zweiten Hund gewesen sei.
Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass dies „nachträglich zusammenphantasierte Schutzbehauptungen“ seien.
Das Gericht war vielmehr davon überzeugt, dass der Taxifahrer schlicht und ergreifend unwillig war, die vier mitzunehmen.
Ob es jedoch daran lag, dass der Taxifahrer Hundehaare im Auto befürchtete, ihm die Fahrtstrecke zu kurz war oder ob er Vorbehalte gegenüber männlichen Pärchen als Fahrgäste hatte, ließ sich im Ergebnis durch das Gericht nicht ermitteln.
Das Amtsgericht verurteilte den (bisher noch nicht auffällig gewordenen) Taxifahrer wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen die Beförderungspflicht zu einem Bußgeld in Höhe von 300,00 Euro (Az. 234 OWi 163/13).
Dies wollte der Taxifahrer nicht hinnehmen und legte Rechtsbeschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG) ein.
Das OLG jedoch verwarf seine Beschwerde, da es ebenfalls von einer schwerwiegenden Verletzung der Beförderungspflicht überzeugt ist.
Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Hamburgs rechtskräftig.
Taxifahrer unterliegen bei ihrer Berufsausübung verschiedenen Gesetzen.
So ergibt sich zum Beispiel aus § 22 des Personenbeförderungsgesetzes die grundsätzliche Pflicht zur Beförderung von Personen.
Der Fahrgast hingegen muss während der Fahrt seine Sachen und seine Tiere sicher verstauen und beaufsichtigen, damit von ihnen weder für den Taxifahrer, noch für andere Fahrgäste Gefahren ausgehen.
Dabei gilt für Tiere die gesetzliche Einschränkung, dass sie nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden dürfen und daher im Fußraum sitzen müssen – so § 15 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.
In eigener Sache: Es sind noch Plätze frei
TASSO e.V. lädt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten zu einer Seminarreihe ein:
„Tier und Recht“, am 15. November
„Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht 2014“, am 19. November
„Professionelles Schnüffeln“, am 27. November
„Auslandstierschutz in der Praxis“, 24. November und 11. Dezember
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„Der Hund darf nicht mit“
Dürfen Taxi-Fahrer die Mitnahme von Tieren verweigern?
Zusammen mit ihren Hunden, einem Jack-Russel-Terrier und einem Beagle, wollten zwei Männer im Juni 2013 in ein Hamburger Taxi steigen.
Als der erste Mann mit seinem Hund auf der Beifahrerseite eingestiegen war und das Ziel genannt hatte, verweigerte der Taxifahrer jedoch die Beförderung der Männer zusammen mit den Hunden.
Gründe nannte er den beiden Männern nicht.
Das dahinterstehende Taxi nahm die vier dann problemlos mit.
Aufgrund einer Beschwerde erließ die zuständige Behörde gegen den Taxifahrer einen Bußgeldbescheid.
Da er damit nicht einverstanden war, kam die Sache vor das Amtsgericht Hamburg.
Vor Gericht versuchte der Taxifahrer sich nachträglich zu rechtfertigen.
Angeblich habe er geglaubt, dass im hinteren Fußraum kein Platz für den zweiten Hund gewesen sei.
Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass dies „nachträglich zusammenphantasierte Schutzbehauptungen“ seien.
Das Gericht war vielmehr davon überzeugt, dass der Taxifahrer schlicht und ergreifend unwillig war, die vier mitzunehmen.
Ob es jedoch daran lag, dass der Taxifahrer Hundehaare im Auto befürchtete, ihm die Fahrtstrecke zu kurz war oder ob er Vorbehalte gegenüber männlichen Pärchen als Fahrgäste hatte, ließ sich im Ergebnis durch das Gericht nicht ermitteln.
Das Amtsgericht verurteilte den (bisher noch nicht auffällig gewordenen) Taxifahrer wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen die Beförderungspflicht zu einem Bußgeld in Höhe von 300,00 Euro (Az. 234 OWi 163/13).
Dies wollte der Taxifahrer nicht hinnehmen und legte Rechtsbeschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG) ein.
Das OLG jedoch verwarf seine Beschwerde, da es ebenfalls von einer schwerwiegenden Verletzung der Beförderungspflicht überzeugt ist.
Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Hamburgs rechtskräftig.
Taxifahrer unterliegen bei ihrer Berufsausübung verschiedenen Gesetzen.
So ergibt sich zum Beispiel aus § 22 des Personenbeförderungsgesetzes die grundsätzliche Pflicht zur Beförderung von Personen.
Der Fahrgast hingegen muss während der Fahrt seine Sachen und seine Tiere sicher verstauen und beaufsichtigen, damit von ihnen weder für den Taxifahrer, noch für andere Fahrgäste Gefahren ausgehen.
Dabei gilt für Tiere die gesetzliche Einschränkung, dass sie nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden dürfen und daher im Fußraum sitzen müssen – so § 15 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.
In eigener Sache: Es sind noch Plätze frei
TASSO e.V. lädt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten zu einer Seminarreihe ein:
„Tier und Recht“, am 15. November
„Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht 2014“, am 19. November
„Professionelles Schnüffeln“, am 27. November
„Auslandstierschutz in der Praxis“, 24. November und 11. Dezember
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Re: TASSO-Newsletter Aktuell
Presse-Mitteilung vom 30.10.2014
Wie Sie Igeln über den Winter helfen können
Drei Viertel aller Igelbabys kommen in den Monaten August und September zur Welt.
Im Herbst sind daher sehr viele kleine Igel unterwegs, um sich für den bevorstehenden Winter ein ausreichendes Fettpolster anzufressen.
„Igel brauchen mindestens 500 Gramm Körpergewicht, um den Winter sicher überstehen zu können“, erklärt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V.
Solange die Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt liegen, haben die jungen Stacheltiere im Freien noch Gelegenheit, an Gewicht zuzulegen.
Wenn die Nahrungstiere der Igel seltener werden und Sie einen Igel im Garten haben, können Sie zufüttern.
Für die Fütterung von Igeln gibt es im Fachhandel spezielles Igelfutter.
Alternativen sind Katzenfeuchtfutter mit Haferflocken vermischt oder ungewürztes gegartes Rührei und Hackfleisch.
Zum Trinken bieten Sie frisches Wasser an, aber keine Milch, die vertragen Igel nicht, empfiehlt Dr. Anette Fach.
Wichtig: Nicht gleich jedes Igelkind anfassen und mitnehmen, sondern die Tiere erst einmal eine Zeit lang beobachten, um herauszufinden, ob sie wirklich menschliche Hilfe brauchen.
Ausschließlich hilfsbedürftige Igel dürfen mitgenommen, gesund gepflegt, sachgemäß aufgezogen und im Frühjahr wieder ausgewildert werden.
Hierfür sollte sich der Finder Hilfe holen, indem er eine Igelstation (beispielsweise unter www.pro-igel.de), ein Tierheim oder einen Tierarzt kontaktiert.
Macht das Stacheltier einen eher kläglichen Eindruck, rollt sich beim Kontakt nicht sofort zusammen, ist auffallend dünn und apathisch oder verletzt, dann ist menschliche Hilfe nötig.
„Bitte nehmen Sie einen Igel aber nur dann für die Überwinterung bei sich zu Hause auf, wenn Sie auch ausreichend Sachkenntnis haben“, warnt Dr. Anette Fach.
Müsse das Tier mit menschlicher Hilfe über den Winter gebracht werden, eignet sich eine möglichst zwei Quadratmeter große, ausbruchsichere Unterbringung, ausgelegt mit Zeitungspapier und einem Schlafhaus. „Igel sind Einzelgänger.
Sie können die Tiere also problemlos allein überwintern lassen, weiß die Tierärztin.
TASSO-Tipp: Helfen Sie Igeln generell beim Überwintern, indem Sie Ihren Garten igel freundlich gestalten
Trockenes Laub oder Reisig auf einem Haufen gesammelt bietet Igeln ebenso ein sicheres Zuhause für den Winter wie ein offener Komposthaufen.
Auf den Einsatz von Laubsaugern sollte generell verzichtet werden, da sie neben dem Laub auch die Beutetiere der Igel aufsaugen.
In eigener Sache: Es sind noch Plätze frei
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Näheres und Anmeldung unter www.tasso.net/Veranstaltungskalender
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Wie Sie Igeln über den Winter helfen können
Drei Viertel aller Igelbabys kommen in den Monaten August und September zur Welt.
Im Herbst sind daher sehr viele kleine Igel unterwegs, um sich für den bevorstehenden Winter ein ausreichendes Fettpolster anzufressen.
„Igel brauchen mindestens 500 Gramm Körpergewicht, um den Winter sicher überstehen zu können“, erklärt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V.
Solange die Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt liegen, haben die jungen Stacheltiere im Freien noch Gelegenheit, an Gewicht zuzulegen.
Wenn die Nahrungstiere der Igel seltener werden und Sie einen Igel im Garten haben, können Sie zufüttern.
Für die Fütterung von Igeln gibt es im Fachhandel spezielles Igelfutter.
Alternativen sind Katzenfeuchtfutter mit Haferflocken vermischt oder ungewürztes gegartes Rührei und Hackfleisch.
Zum Trinken bieten Sie frisches Wasser an, aber keine Milch, die vertragen Igel nicht, empfiehlt Dr. Anette Fach.
Wichtig: Nicht gleich jedes Igelkind anfassen und mitnehmen, sondern die Tiere erst einmal eine Zeit lang beobachten, um herauszufinden, ob sie wirklich menschliche Hilfe brauchen.
Ausschließlich hilfsbedürftige Igel dürfen mitgenommen, gesund gepflegt, sachgemäß aufgezogen und im Frühjahr wieder ausgewildert werden.
Hierfür sollte sich der Finder Hilfe holen, indem er eine Igelstation (beispielsweise unter www.pro-igel.de), ein Tierheim oder einen Tierarzt kontaktiert.
Macht das Stacheltier einen eher kläglichen Eindruck, rollt sich beim Kontakt nicht sofort zusammen, ist auffallend dünn und apathisch oder verletzt, dann ist menschliche Hilfe nötig.
„Bitte nehmen Sie einen Igel aber nur dann für die Überwinterung bei sich zu Hause auf, wenn Sie auch ausreichend Sachkenntnis haben“, warnt Dr. Anette Fach.
Müsse das Tier mit menschlicher Hilfe über den Winter gebracht werden, eignet sich eine möglichst zwei Quadratmeter große, ausbruchsichere Unterbringung, ausgelegt mit Zeitungspapier und einem Schlafhaus. „Igel sind Einzelgänger.
Sie können die Tiere also problemlos allein überwintern lassen, weiß die Tierärztin.
TASSO-Tipp: Helfen Sie Igeln generell beim Überwintern, indem Sie Ihren Garten igel freundlich gestalten
Trockenes Laub oder Reisig auf einem Haufen gesammelt bietet Igeln ebenso ein sicheres Zuhause für den Winter wie ein offener Komposthaufen.
Auf den Einsatz von Laubsaugern sollte generell verzichtet werden, da sie neben dem Laub auch die Beutetiere der Igel aufsaugen.
In eigener Sache: Es sind noch Plätze frei
TASSO e.V. lädt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten zu einer Seminarreihe ein:
„Tier und Recht“, am 15. November
„Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht 2014“, am 19. November
„Professionelles Schnüffeln - Trailen mit Hunden“, am 27. November
„Auslandstierschutz in der Praxis“, 24. November und 11. Dezember
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Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter 28.10.2014
Jagdreform jetzt!
Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW
Fast 8.000 Hauskatzen und 69 Hunde wurden im vergangenen Jagdjahr in Nordrhein-Westfalen von Jägern erschossen. Täglich verenden unzählige Tiere qualvoll in Fallen.
Viele Tierarten werden ohne den vom Tierschutzgesetz in § 1 vorgeschriebenen vernünftigen Grund getötet, weil keine sinnvolle Verwertung stattfindet.
Und schon die Ausbildung von vielen Jagdhunden ist mit großem Tierleid verbunden.
Sie werden an Füchsen oder flugunfähig gemachten Enten für ihre spätere Aufgabe trainiert.
Derzeit findet in Nordrhein-Westfalen eine Novellierung des Landesjagdgesetzes statt.
Obwohl der Tierschutz seit 2001 in der Landesverfassung verankert ist, werden die Belange des Tier- und Naturschutzes bei der Jagdausübung bis heute nicht beachtet.
TASSO e.V. ist nun dem Jagdreform-Bündnis in NRW beigetreten.
Zusammen mit dem BUND, dem Deutschen Tierschutzbund, den Menschen für Tierrechte, und weiteren Tier- und Umweltschutzverbänden setzen wir uns für eine grundlegende Reform des Jagdgesetzes in NRW ein, die sich an ökologischen Prinzipien und am Tierschutz orientiert.
In einer gemeinsamen Resolution haben die zusammengeschlossenen Verbände zehn zentrale Eckpunkte festgelegt, die aus der Sicht des Tier- und Naturschutzes bei der Jagdgesetznovelle berücksichtigt werden müssen.
Zu den Forderungen zählen unter anderem ein Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen, das Ende der Fallenjagd, ein Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, ein Verbot der Baujagd und eine drastische Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten.
Unterstützen auch Sie die Resolution und unterschreiben Sie für eine grundlegende Reform des Jagdrechts unter http://www.bund-nrw.de/nc/kampagne_jagdreform_jetzt/resolution_unterschreiben/
Wichtig: Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine E-Mail: Damit Ihre Stimme gezählt wird, müssen Sie Ihre Unterschrift mit Klick auf den darin enthaltenen Link bestätigen.
© Copyright TASSO e.V.
Jagdreform jetzt!
Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW
Fast 8.000 Hauskatzen und 69 Hunde wurden im vergangenen Jagdjahr in Nordrhein-Westfalen von Jägern erschossen. Täglich verenden unzählige Tiere qualvoll in Fallen.
Viele Tierarten werden ohne den vom Tierschutzgesetz in § 1 vorgeschriebenen vernünftigen Grund getötet, weil keine sinnvolle Verwertung stattfindet.
Und schon die Ausbildung von vielen Jagdhunden ist mit großem Tierleid verbunden.
Sie werden an Füchsen oder flugunfähig gemachten Enten für ihre spätere Aufgabe trainiert.
Derzeit findet in Nordrhein-Westfalen eine Novellierung des Landesjagdgesetzes statt.
Obwohl der Tierschutz seit 2001 in der Landesverfassung verankert ist, werden die Belange des Tier- und Naturschutzes bei der Jagdausübung bis heute nicht beachtet.
TASSO e.V. ist nun dem Jagdreform-Bündnis in NRW beigetreten.
Zusammen mit dem BUND, dem Deutschen Tierschutzbund, den Menschen für Tierrechte, und weiteren Tier- und Umweltschutzverbänden setzen wir uns für eine grundlegende Reform des Jagdgesetzes in NRW ein, die sich an ökologischen Prinzipien und am Tierschutz orientiert.
In einer gemeinsamen Resolution haben die zusammengeschlossenen Verbände zehn zentrale Eckpunkte festgelegt, die aus der Sicht des Tier- und Naturschutzes bei der Jagdgesetznovelle berücksichtigt werden müssen.
Zu den Forderungen zählen unter anderem ein Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen, das Ende der Fallenjagd, ein Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, ein Verbot der Baujagd und eine drastische Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten.
Unterstützen auch Sie die Resolution und unterschreiben Sie für eine grundlegende Reform des Jagdrechts unter http://www.bund-nrw.de/nc/kampagne_jagdreform_jetzt/resolution_unterschreiben/
Wichtig: Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine E-Mail: Damit Ihre Stimme gezählt wird, müssen Sie Ihre Unterschrift mit Klick auf den darin enthaltenen Link bestätigen.
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Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 13.11.2014
Der Tierische Adventskalender 2014
Mit TASSO in die Weihnachtszeit
In diesem Jahr geht der „Tierische Adventskalender“ in die fünfte Runde und ist somit schon zur TASSO-Tradition geworden. Deshalb möchten wir uns auch in der nun nahenden Adventszeit von vielen tierischen Motiven, die Sie uns zusenden, überraschen lassen.
Wir suchen die schönsten Motive Ihres Tiers im Schnee oder im Zusammenhang mit Weihnachten.
Vom 1. bis 24. Dezember werden wir jeden Tag aus allen Einsendern ein Bild auswählen und auf unserer Homepage sowie unserer Facebook-Seite veröffentlichen.
Willkommen ist jedes Tier: Hund, Katze, Maus, Frettchen, Kaninchen, Vogel und und und ...
Bitte schicken Sie uns zusammen mit dem Foto einen passenden Spruch: Das sagt mein Tier zum Winter / zu Weihnachten.
Einsendeschluss für die Aktion ist der 23. November 2014.
Nach Weihnachten veröffentlichen wir zusätzlich eine Auswahl weiterer eingesandter Bilder in unserer Bildergalerie auf der TASSO-Internetseite.
Laden Sie Ihr Foto hier hoch: www.tasso.net/Tier-Adventskalender
In eigener Sache:
Es sind noch Plätze frei
TASSO e.V. lädt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten ein:
19. November 2014: „Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht 2014"
24. November 2014: „Auslandstierschutz in der Praxis“
Das zweite Seminar ist speziell ausgerichtet auf Tierschutzvereine und Tierheime, die Tiere aus dem Ausland einführen oder einführen wollen.
Näheres und Anmeldung unter www.tasso.net/Veranstaltungskalender
TASSO-Umfrage zum Newsletter. Sagen Sie uns, wo es lang geht!
Wir möchten von Ihnen erfahren, wie zufrieden Sie mit dem TASSO-Newsletter sind.
Nehmen Sie an unserer Umfrage teil und helfen uns so, den Newsletter noch besser auf Ihr Informationsbedürfnis sowie Ihre Interessen und Wünsche auszurichten.
Teilnahme unter: www.tasso.net/Umfrage
© Copyright TASSO e.V.
Der Tierische Adventskalender 2014
Mit TASSO in die Weihnachtszeit
In diesem Jahr geht der „Tierische Adventskalender“ in die fünfte Runde und ist somit schon zur TASSO-Tradition geworden. Deshalb möchten wir uns auch in der nun nahenden Adventszeit von vielen tierischen Motiven, die Sie uns zusenden, überraschen lassen.
Wir suchen die schönsten Motive Ihres Tiers im Schnee oder im Zusammenhang mit Weihnachten.
Vom 1. bis 24. Dezember werden wir jeden Tag aus allen Einsendern ein Bild auswählen und auf unserer Homepage sowie unserer Facebook-Seite veröffentlichen.
Willkommen ist jedes Tier: Hund, Katze, Maus, Frettchen, Kaninchen, Vogel und und und ...
Bitte schicken Sie uns zusammen mit dem Foto einen passenden Spruch: Das sagt mein Tier zum Winter / zu Weihnachten.
Einsendeschluss für die Aktion ist der 23. November 2014.
Nach Weihnachten veröffentlichen wir zusätzlich eine Auswahl weiterer eingesandter Bilder in unserer Bildergalerie auf der TASSO-Internetseite.
Laden Sie Ihr Foto hier hoch: www.tasso.net/Tier-Adventskalender
In eigener Sache:
Es sind noch Plätze frei
TASSO e.V. lädt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten ein:
19. November 2014: „Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht 2014"
24. November 2014: „Auslandstierschutz in der Praxis“
Das zweite Seminar ist speziell ausgerichtet auf Tierschutzvereine und Tierheime, die Tiere aus dem Ausland einführen oder einführen wollen.
Näheres und Anmeldung unter www.tasso.net/Veranstaltungskalender
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Wir möchten von Ihnen erfahren, wie zufrieden Sie mit dem TASSO-Newsletter sind.
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Teilnahme unter: www.tasso.net/Umfrage
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Re: TASSO-Newsletter Aktuell
Breaking News vom 18.11.2014
TASSO e.V. begrüßt Teilerfolg für
Niedersachsens Hundehalter in Sachen Zwangsregister
TASSO e.V. begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, mit dem zwei Hundehalter in Niedersachsen bei ihrer Klage gegen die Gebührenerhebung durch das von Niedersachsen beauftragte Registrierunternehmen gestern einen Teilerfolg errungen haben.
Die kostenpflichtige Registrierung bei einem Privatunternehmen hat in der Vergangenheit zu großem Unmut unter Niedersachsens Hundehaltern geführt.
Am Montag wurden die Gebührenbescheide für die Kläger aufgehoben.
TASSO freut sich für die beiden Hundehalter.
Die Tierschutzorganisation hatte bereits 2011, als die Planung eines Registers in Niedersachsen aufkam, das Angebot gemacht, die Registrierung der Hunde für die Hundehalter kostenlos zu übernehmen, zumal damals die meisten Hunde aus Niedersachsen bereits bei TASSO registriert waren.
Dieses Angebot wurde leider nicht angenommen.
Bei TASSO sind aktuell nahezu alle Hunde in Niedersachsen registriert“, sagt Philip McCreight, Leiter von TASSO.
Das sind derzeit rund 470.000 Hunde.
Ein zusätzliches Register ist vollkommen unnötig, zumal die Registrierung bei uns kostenlos ist.
Zudem kann TASSO die Anforderungen des Hundegesetzes erfüllen und die Weiterleitung statistischer Daten zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter an das Ministerium gewährleisten.
Im Zentralen Hunderegister in Niedersachsen müssen Hundehalter zwischen 17 und 28 Euro für die Registrierung ihres Tieres zahlen.
Vor allem aber leistet das Register nur halbe Arbeit, so McCreight weiter.
Geht ein Hund einmal verloren, gibt es wenig Chance auf Rückvermittlung. Eine Registrierung bei TASSO ist zum Schutz des Tieres also unumgänglich.
Wir vermitteln jährlich rund 57.000 Tiere dank Registrierung an ihre glücklichen Halter zurück.
Allgemein ist das Hundegesetz in Niedersachsen, das auf verantwortungsvolle Halterschaft abzielt und die umstrittene Rasseliste abgeschafft hat, als zeitgemäß und fortschrittlich anerkannt, da es dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und den Ansprüchen an eine artgemäße und verhaltensgerechte Hundehaltung gleichermaßen Rechnung trägt.
Einziger Schönheitsfehler: Die kostenpflichtige Registrierung der Hunde bei dem von Niedersachsen beauftragten Registrierunternehmen.
Dies führte seit Einführung der Registrierungspflicht für Hunde in Niedersachsen zu viel Verdruss bei den Hundehaltern sowie einer schwindenden Akzeptanz eines vorbildlichen Gesetzes.
© Copyright TASSO e.V.
TASSO e.V. begrüßt Teilerfolg für
Niedersachsens Hundehalter in Sachen Zwangsregister
TASSO e.V. begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, mit dem zwei Hundehalter in Niedersachsen bei ihrer Klage gegen die Gebührenerhebung durch das von Niedersachsen beauftragte Registrierunternehmen gestern einen Teilerfolg errungen haben.
Die kostenpflichtige Registrierung bei einem Privatunternehmen hat in der Vergangenheit zu großem Unmut unter Niedersachsens Hundehaltern geführt.
Am Montag wurden die Gebührenbescheide für die Kläger aufgehoben.
TASSO freut sich für die beiden Hundehalter.
Die Tierschutzorganisation hatte bereits 2011, als die Planung eines Registers in Niedersachsen aufkam, das Angebot gemacht, die Registrierung der Hunde für die Hundehalter kostenlos zu übernehmen, zumal damals die meisten Hunde aus Niedersachsen bereits bei TASSO registriert waren.
Dieses Angebot wurde leider nicht angenommen.
Bei TASSO sind aktuell nahezu alle Hunde in Niedersachsen registriert“, sagt Philip McCreight, Leiter von TASSO.
Das sind derzeit rund 470.000 Hunde.
Ein zusätzliches Register ist vollkommen unnötig, zumal die Registrierung bei uns kostenlos ist.
Zudem kann TASSO die Anforderungen des Hundegesetzes erfüllen und die Weiterleitung statistischer Daten zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter an das Ministerium gewährleisten.
Im Zentralen Hunderegister in Niedersachsen müssen Hundehalter zwischen 17 und 28 Euro für die Registrierung ihres Tieres zahlen.
Vor allem aber leistet das Register nur halbe Arbeit, so McCreight weiter.
Geht ein Hund einmal verloren, gibt es wenig Chance auf Rückvermittlung. Eine Registrierung bei TASSO ist zum Schutz des Tieres also unumgänglich.
Wir vermitteln jährlich rund 57.000 Tiere dank Registrierung an ihre glücklichen Halter zurück.
Allgemein ist das Hundegesetz in Niedersachsen, das auf verantwortungsvolle Halterschaft abzielt und die umstrittene Rasseliste abgeschafft hat, als zeitgemäß und fortschrittlich anerkannt, da es dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und den Ansprüchen an eine artgemäße und verhaltensgerechte Hundehaltung gleichermaßen Rechnung trägt.
Einziger Schönheitsfehler: Die kostenpflichtige Registrierung der Hunde bei dem von Niedersachsen beauftragten Registrierunternehmen.
Dies führte seit Einführung der Registrierungspflicht für Hunde in Niedersachsen zu viel Verdruss bei den Hundehaltern sowie einer schwindenden Akzeptanz eines vorbildlichen Gesetzes.
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 20.11.2014
„Und wer zahlt mir jetzt den Schaden?“
Wenn das eigene Tier einen Unfall verursacht
Passieren kann es schnell: So streunt beispielsweise die Freigänger-Katze durch ihr Revier, überquert Straßen und läuft dabei vor ein fahrendes Auto.
Auch kann sich der Hund beim Gassi-Gang von seiner Leine losreißen und auf die Straße rennen.
Kommt es dann zu einem Unfall, stellt sich immer die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt diesen Fall. Verursacht ein Haustier einen Unfall, muss der Halter für diesen Schaden aufkommen.
Unabhängig davon, ob er Schuld an dem Unfall hatte oder ob er überhaupt dabei war.
Vielen Hundehaltern ist dies bewusst, und sie schließen die notwendige Hundehalterhaftpflichtversicherung ab.
Katzenhalter jedoch wissen oft nicht um die gesetzliche Schadensersatzpflicht.
Da es für Katzen jedoch keine spezielle „Katzenhalterhaftpflichtversicherung“ wie bei Hunden gibt, muss der Katzenhalter eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch Schäden durch Katzen umfasst.
Solch eine Versicherung kostet je nach Versicherungsgesellschaft etwa 20 Euro im Jahr.
Hat der Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen.
Da bei einem Autounfall, bei dem beispielsweise Personen verletzt oder gar getötet werden, schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen können, kann dies den Tierhalter unter Umständen in den finanziellen Ruin treiben.
Sollte im Einzelfall die geltend gemachte Schadenssumme sehr hoch erscheinen und der Verdacht bestehen, dass ein Altschaden aus diesem Anlass mitrepariert werden soll, sollte dies der Versicherung unbedingt mitgeteilt werden, da die Versicherung nicht nur die Regulierung berechtigter Ansprüche vornimmt, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt.
TASSO-Tipp: Sorgen Sie lieber vor und sichern sich selbst und Ihr Tier für den Ernstfall ab.
In eigener Sache:
TASSO-Umfrage zum Newsletter. Sagen Sie uns, wo es lang geht!
Wir möchten von Ihnen erfahren, wie zufrieden Sie mit dem TASSO-Newsletter sind. Nehmen Sie an unserer Umfrage teil und helfen uns so, den Newsletter noch besser auf Ihr Informationsbedürfnis sowie Ihre Interessen und Wünsche auszurichten.
Teilnahme unter: www.tasso.net/Umfrage
Tierischer Adventskalender 2014
Auch in diesem Jahr sind wir wieder auf der Suche nach Ihren kreativen Winter- und Weihnachtsmotiven.
Ob Hund Bello beim Schneeflocken fangen oder Katze Klara auf der heimeligen Ofenbank - wir freuen uns über jedes eingesandte Foto Ihrer tierischen Lieblinge.
Informationen und Teilnahme unter: www.tasso.net/Tier-Adventskalender
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„Und wer zahlt mir jetzt den Schaden?“
Wenn das eigene Tier einen Unfall verursacht
Passieren kann es schnell: So streunt beispielsweise die Freigänger-Katze durch ihr Revier, überquert Straßen und läuft dabei vor ein fahrendes Auto.
Auch kann sich der Hund beim Gassi-Gang von seiner Leine losreißen und auf die Straße rennen.
Kommt es dann zu einem Unfall, stellt sich immer die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt diesen Fall. Verursacht ein Haustier einen Unfall, muss der Halter für diesen Schaden aufkommen.
Unabhängig davon, ob er Schuld an dem Unfall hatte oder ob er überhaupt dabei war.
Vielen Hundehaltern ist dies bewusst, und sie schließen die notwendige Hundehalterhaftpflichtversicherung ab.
Katzenhalter jedoch wissen oft nicht um die gesetzliche Schadensersatzpflicht.
Da es für Katzen jedoch keine spezielle „Katzenhalterhaftpflichtversicherung“ wie bei Hunden gibt, muss der Katzenhalter eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch Schäden durch Katzen umfasst.
Solch eine Versicherung kostet je nach Versicherungsgesellschaft etwa 20 Euro im Jahr.
Hat der Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen.
Da bei einem Autounfall, bei dem beispielsweise Personen verletzt oder gar getötet werden, schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen können, kann dies den Tierhalter unter Umständen in den finanziellen Ruin treiben.
Sollte im Einzelfall die geltend gemachte Schadenssumme sehr hoch erscheinen und der Verdacht bestehen, dass ein Altschaden aus diesem Anlass mitrepariert werden soll, sollte dies der Versicherung unbedingt mitgeteilt werden, da die Versicherung nicht nur die Regulierung berechtigter Ansprüche vornimmt, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt.
TASSO-Tipp: Sorgen Sie lieber vor und sichern sich selbst und Ihr Tier für den Ernstfall ab.
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