Re: TASSO-Newsletter Aktuell/Pressemitteilungen
Moderator: Moderator/in
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 01.05.2014
Kater Pauli und das alles entscheidende Suchplakat
Familie Müllers ganz persönliche TASSO-Erfolgsgeschichte
In einer Nacht im November vergangenen Jahres schrak Kater Paulis Frauchen Mareike Müller plötzlich aus dem Schlaf auf.
Katzengeschrei hatte sie geweckt.
Doch bei einem Blick aus dem Fenster war nichts Auffälliges zu erkennen.
Am nächsten Morgen dann der Schock.
Nur einer der beiden Kater der Familie kam nach Hause.
Ich wusste sofort, dass etwas passiert war, beschreibt Mareike Müller ihre Gefühle.
Schnell alarmierte ich TASSO und ließ Pauli als vermisst melden.
In den kommenden Tagen hängte ich in der näheren Umgebung TASSO-Suchplakate auf, suchte in der Nachbarschaft, fragte bei den zuständigen Behörden nach, sobald ein totes Tier gefunden wurde. Nichts!
Pauli blieb wie vom Erdboden verschluckt.
Die Anspannung war der ganzen Familie anzumerken.
Jeden Sonntag ließen die Müllers ihren Kater zusätzlich über die Zeitung suchen und schalteten sogar über das lokale Radio eine Suchmeldung.
Auch die Briefträger, Müllabfuhr- und Lieferdienstfahrer beteiligten sich an der Suche und wurden mit TASSO-Suchplakaten ausgestattet.
Silvester kam und ging, und Pauli war immer noch nicht wieder Zuhause.
Die Hoffnung schwand immer mehr...
Lesen Sie hier, wie Paulis Geschichte weitergeht:
www.tasso.net/Vermisst-Gefunden/Erfolgsstories/Kater-Pauli
© Copyright TASSO e.V.
Kater Pauli und das alles entscheidende Suchplakat
Familie Müllers ganz persönliche TASSO-Erfolgsgeschichte
In einer Nacht im November vergangenen Jahres schrak Kater Paulis Frauchen Mareike Müller plötzlich aus dem Schlaf auf.
Katzengeschrei hatte sie geweckt.
Doch bei einem Blick aus dem Fenster war nichts Auffälliges zu erkennen.
Am nächsten Morgen dann der Schock.
Nur einer der beiden Kater der Familie kam nach Hause.
Ich wusste sofort, dass etwas passiert war, beschreibt Mareike Müller ihre Gefühle.
Schnell alarmierte ich TASSO und ließ Pauli als vermisst melden.
In den kommenden Tagen hängte ich in der näheren Umgebung TASSO-Suchplakate auf, suchte in der Nachbarschaft, fragte bei den zuständigen Behörden nach, sobald ein totes Tier gefunden wurde. Nichts!
Pauli blieb wie vom Erdboden verschluckt.
Die Anspannung war der ganzen Familie anzumerken.
Jeden Sonntag ließen die Müllers ihren Kater zusätzlich über die Zeitung suchen und schalteten sogar über das lokale Radio eine Suchmeldung.
Auch die Briefträger, Müllabfuhr- und Lieferdienstfahrer beteiligten sich an der Suche und wurden mit TASSO-Suchplakaten ausgestattet.
Silvester kam und ging, und Pauli war immer noch nicht wieder Zuhause.
Die Hoffnung schwand immer mehr...
Lesen Sie hier, wie Paulis Geschichte weitergeht:
www.tasso.net/Vermisst-Gefunden/Erfolgsstories/Kater-Pauli
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 22.05.2014
Todesfalle Auto – Unterschätzte Gefahr bei Sonne und Hitze
Unterstützen Sie jetzt unsere Aufklärungskampagne
„Hund im Backofen“
Wir Menschen freuen uns in jedem Jahr, wenn der Sommer Einzug hält.
Endlich können wir die Jacke in den Schrank hängen und die Badesachen hervorkramen.
Doch sommerliche Temperaturen sind nicht für jeden ein Vergnügen.
Alljährlich sterben Hunde im Auto einen qualvollen Tod, weil ihren Besitzern die Gefahren nicht bewusst sind oder sie zu sorglos mit diesem Thema umgehen.
Denn viele Menschen wissen nicht, dass das Auto bereits bei mittleren Temperaturen schnell zur Hitze-Falle wird.
„Ein Hund gehört ab 20 Grad Celsius nicht in ein verschlossenes Fahrzeug“, warnt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO.
„Leider glauben viele Leute immer noch, dass ein wenige Zentimeter geöffnetes Fenster oder ein Parkplatz im Schatten ausreichend sind, um den Hund vor einem Hitzetod zu schützen.“
Das Autoinnere kann sich bei steigenden Temperaturen schnell auf über 50 Grad Celsius aufheizen.
Wenige Minuten reichen dann schon aus, um einen Hund in eine lebensbedrohliche Situation zu bringen.
Denn im Gegensatz zu uns Menschen schwitzen Hunde nicht, sondern regulieren ihren Wärmehaushalt durch Hecheln.
Den Wasserverlust muss das Tier durch Trinken ausgleichen.
Wenn es diese Möglichkeit nicht hat, steigt die Körpertemperatur an und es kommt zu einem Hitzschlag, weil lebenswichtige Organe nicht mehr ausreichend durchblutet werden.
Helfen Sie uns dabei, das zu verhindern und unsere Vierbeiner zu schützen! Fordern Sie jetzt unser kostenloses Aufklärungsmaterial an, das auch Tipps zur ersten Hilfe bei Hitzschlag enthält.
Verteilen Sie dieses an andere Hundefreunde, damit noch mehr Menschen die Gefahren erkennen und entsprechend handeln.
http://www.tasso.net/Hund-im-Backofen
© Copyright TASSO e.V.
Todesfalle Auto – Unterschätzte Gefahr bei Sonne und Hitze
Unterstützen Sie jetzt unsere Aufklärungskampagne
„Hund im Backofen“
Wir Menschen freuen uns in jedem Jahr, wenn der Sommer Einzug hält.
Endlich können wir die Jacke in den Schrank hängen und die Badesachen hervorkramen.
Doch sommerliche Temperaturen sind nicht für jeden ein Vergnügen.
Alljährlich sterben Hunde im Auto einen qualvollen Tod, weil ihren Besitzern die Gefahren nicht bewusst sind oder sie zu sorglos mit diesem Thema umgehen.
Denn viele Menschen wissen nicht, dass das Auto bereits bei mittleren Temperaturen schnell zur Hitze-Falle wird.
„Ein Hund gehört ab 20 Grad Celsius nicht in ein verschlossenes Fahrzeug“, warnt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO.
„Leider glauben viele Leute immer noch, dass ein wenige Zentimeter geöffnetes Fenster oder ein Parkplatz im Schatten ausreichend sind, um den Hund vor einem Hitzetod zu schützen.“
Das Autoinnere kann sich bei steigenden Temperaturen schnell auf über 50 Grad Celsius aufheizen.
Wenige Minuten reichen dann schon aus, um einen Hund in eine lebensbedrohliche Situation zu bringen.
Denn im Gegensatz zu uns Menschen schwitzen Hunde nicht, sondern regulieren ihren Wärmehaushalt durch Hecheln.
Den Wasserverlust muss das Tier durch Trinken ausgleichen.
Wenn es diese Möglichkeit nicht hat, steigt die Körpertemperatur an und es kommt zu einem Hitzschlag, weil lebenswichtige Organe nicht mehr ausreichend durchblutet werden.
Helfen Sie uns dabei, das zu verhindern und unsere Vierbeiner zu schützen! Fordern Sie jetzt unser kostenloses Aufklärungsmaterial an, das auch Tipps zur ersten Hilfe bei Hitzschlag enthält.
Verteilen Sie dieses an andere Hundefreunde, damit noch mehr Menschen die Gefahren erkennen und entsprechend handeln.
http://www.tasso.net/Hund-im-Backofen
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 29.05.2014
TASSO-Aktion "Trockene Pfoten" reloaded –Spenden und Tierleben retten!
Seit über einer Woche kämpfen Menschen und Tiere auf dem Balkan mit den Folgen der schlimmsten Flutkatastrophe seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in diesem Gebiet.
Wir von TASSO wollen nicht tatenlos zusehen und haben daher gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Förderverein Tierschutzprojekt Kroatien e.V., unsere Aktion „Trockene Pfoten“ wieder ins Leben gerufen.
Dank den Spenden zahlreicher Tierfreunde konnten damit im vergangenen Jahr die von der Flutkatastrophe gebeutelten Tierheime in Deutschland wieder auf die Beine kommen.
Auch die Hunde, Katzen, Pferde, Ponys, Rinder, Ziegen und Schafe sowie auch Vögel und Kaninchen in Kroatien sind nun auf Ihre finanzielle Hilfe angewiesen.
Der Förderverein Tierschutzprojekt Kroatien e.V. unterstützt in Ostslawonien die kroatischen Tierschutzvereine und informiert uns täglich über die verheerende Situation vor Ort.
Unermüdliche Helfer retten dort von den frühen Morgenstunden bis zum Einbruch der Dunkelheit Tiere aus den Fluten.
Diese werden kroatienweit auf Pflegestellen untergebracht.
Einige können schnell wieder ihren Besitzern übergeben werden, da diese über die Transponder-Nummer ausfindig gemacht werden können.
Andere verbleiben auf unbestimmte Zeit auf ihren Pflegeplätzen.
Auch wenn die Spendenbereitschaft im Land groß ist, lassen sich die Kosten nicht decken.
Die langen Fahrten zum Überschwemmungsgebiet und die Transporte zu den Pflegestellen verschlingen beispielsweise große Mengen Kraftstoff.
Auch die Telekommunikationskosten sind enorm hoch.
Wir appellieren deshalb an alle Tierfreunde.
Jede noch so kleine Spende trägt dazu bei, dass noch mehr Tiere gerettet werden können.
Alle Spendengelder kommen ausschließlich den dort tätigen Vereinen für ihre Fluthilfe zugute.
Helfen Sie jetzt unmittelbar, unbürokratisch und vor allem schnell den Tieren vor Ort.
Förderverein Tierschutzprojekt Kroatien e.V.
Stichwort "Fluthilfe Kroatien"
Spendenkonto: Sparkasse Oder-Spree
BLZ 170 550 50 Konto 3135087076
IBAN: DE74 1705 5050 3135 0870 76
SWIFT-BIC: WELADED1LOS
www.tierschutzprojekt-kroatien.com
Hinweis
Wenn Sie direkt vor Ort helfen möchten oder Fragen zu den Rettungsmaßnahmen in Kroatien haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kooperationspartner „Förderverein Tierschutzprojekt Kroatien e.V.“ unter info@tierschutzprojekt-kroatien.com.
Aktuelle Informationen und Bilder aus dem Katastrophengebiet finden Sie auf unserer Homepage: www.tasso.net/Trockene-Pfoten
© Copyright TASSO e.V.
TASSO-Aktion "Trockene Pfoten" reloaded –Spenden und Tierleben retten!
Seit über einer Woche kämpfen Menschen und Tiere auf dem Balkan mit den Folgen der schlimmsten Flutkatastrophe seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in diesem Gebiet.
Wir von TASSO wollen nicht tatenlos zusehen und haben daher gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Förderverein Tierschutzprojekt Kroatien e.V., unsere Aktion „Trockene Pfoten“ wieder ins Leben gerufen.
Dank den Spenden zahlreicher Tierfreunde konnten damit im vergangenen Jahr die von der Flutkatastrophe gebeutelten Tierheime in Deutschland wieder auf die Beine kommen.
Auch die Hunde, Katzen, Pferde, Ponys, Rinder, Ziegen und Schafe sowie auch Vögel und Kaninchen in Kroatien sind nun auf Ihre finanzielle Hilfe angewiesen.
Der Förderverein Tierschutzprojekt Kroatien e.V. unterstützt in Ostslawonien die kroatischen Tierschutzvereine und informiert uns täglich über die verheerende Situation vor Ort.
Unermüdliche Helfer retten dort von den frühen Morgenstunden bis zum Einbruch der Dunkelheit Tiere aus den Fluten.
Diese werden kroatienweit auf Pflegestellen untergebracht.
Einige können schnell wieder ihren Besitzern übergeben werden, da diese über die Transponder-Nummer ausfindig gemacht werden können.
Andere verbleiben auf unbestimmte Zeit auf ihren Pflegeplätzen.
Auch wenn die Spendenbereitschaft im Land groß ist, lassen sich die Kosten nicht decken.
Die langen Fahrten zum Überschwemmungsgebiet und die Transporte zu den Pflegestellen verschlingen beispielsweise große Mengen Kraftstoff.
Auch die Telekommunikationskosten sind enorm hoch.
Wir appellieren deshalb an alle Tierfreunde.
Jede noch so kleine Spende trägt dazu bei, dass noch mehr Tiere gerettet werden können.
Alle Spendengelder kommen ausschließlich den dort tätigen Vereinen für ihre Fluthilfe zugute.
Helfen Sie jetzt unmittelbar, unbürokratisch und vor allem schnell den Tieren vor Ort.
Förderverein Tierschutzprojekt Kroatien e.V.
Stichwort "Fluthilfe Kroatien"
Spendenkonto: Sparkasse Oder-Spree
BLZ 170 550 50 Konto 3135087076
IBAN: DE74 1705 5050 3135 0870 76
SWIFT-BIC: WELADED1LOS
www.tierschutzprojekt-kroatien.com
Hinweis
Wenn Sie direkt vor Ort helfen möchten oder Fragen zu den Rettungsmaßnahmen in Kroatien haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kooperationspartner „Förderverein Tierschutzprojekt Kroatien e.V.“ unter info@tierschutzprojekt-kroatien.com.
Aktuelle Informationen und Bilder aus dem Katastrophengebiet finden Sie auf unserer Homepage: www.tasso.net/Trockene-Pfoten
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 05.06.2014
TASSO-Sommerverlosung
Noch einmal 50 Chip-Lesegeräte für Tierheime und Tierschutzorganisationen
Bis zum 30. Juni mitmachen und mit etwas Glück gewinnen!
Tierschutzorganisationen und Tierheime sind neben der Polizei die ersten Ansprechpartner, wenn ein Tier gefunden wird.
Mit einem speziellen Chip-Lesegerät kann das Tier oft innerhalb weniger Minuten seinem Besitzer zugeordnet werden, und Mensch und Tier sind schnell wieder miteinander vereint.
Vor allem kleinere Institutionen können sich ein solches Lesegerät aber meist gar nicht leisten.
Deshalb verlost TASSO zum zweiten Mal in diesem Jahr 50 Geräte.
An der Neujahrsverlosung hatten 1.464 Vereine teilgenommen.
Neue Chance, neues Glück
Bis zum 30. Juni können sich Tierheime und Tierschutzorganisationen unter www.tasso.net/Lesegeraete wieder um ein Lesegerät bewerben.
Die Gewinner werden auf der TASSO-Homepage bekannt gegeben.
Zum Hintergrund
Ein gekipptes Fenster, ein lautes Geräusch oder eine offene Tür und plötzlich ist der geliebte Vierbeiner verschwunden. Mindestens 300.000 Tiere werden jährlich in Deutschland vermisst.
Ein nur 12 Millimeter kleiner Transponder und eine kostenlose Registrierung bei TASSO schützen.
Sie erhöhen die Chancen, dass das Tier nach einem ungewollten Ausflug in kürzester Zeit wieder bei seinem glücklichen Besitzer ist nachgewiesenermaßen um bis zu 90 Prozent!
© Copyright TASSO e.V.
TASSO-Sommerverlosung
Noch einmal 50 Chip-Lesegeräte für Tierheime und Tierschutzorganisationen
Bis zum 30. Juni mitmachen und mit etwas Glück gewinnen!
Tierschutzorganisationen und Tierheime sind neben der Polizei die ersten Ansprechpartner, wenn ein Tier gefunden wird.
Mit einem speziellen Chip-Lesegerät kann das Tier oft innerhalb weniger Minuten seinem Besitzer zugeordnet werden, und Mensch und Tier sind schnell wieder miteinander vereint.
Vor allem kleinere Institutionen können sich ein solches Lesegerät aber meist gar nicht leisten.
Deshalb verlost TASSO zum zweiten Mal in diesem Jahr 50 Geräte.
An der Neujahrsverlosung hatten 1.464 Vereine teilgenommen.
Neue Chance, neues Glück
Bis zum 30. Juni können sich Tierheime und Tierschutzorganisationen unter www.tasso.net/Lesegeraete wieder um ein Lesegerät bewerben.
Die Gewinner werden auf der TASSO-Homepage bekannt gegeben.
Zum Hintergrund
Ein gekipptes Fenster, ein lautes Geräusch oder eine offene Tür und plötzlich ist der geliebte Vierbeiner verschwunden. Mindestens 300.000 Tiere werden jährlich in Deutschland vermisst.
Ein nur 12 Millimeter kleiner Transponder und eine kostenlose Registrierung bei TASSO schützen.
Sie erhöhen die Chancen, dass das Tier nach einem ungewollten Ausflug in kürzester Zeit wieder bei seinem glücklichen Besitzer ist nachgewiesenermaßen um bis zu 90 Prozent!
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 12.06.2014
TASSO hilft
5.000 Euro für das brandgeschädigte Tierheim von Tiere in Not Odenwald
Vor fast drei Wochen brachte ein technischer Defekt im Stromkasten das Tierheim in Reichelsheim fast in den Ruin.
Die gerade neu umgebaute Quarantänestation, das Katzenhaus, die Tierarztpraxis, der Seminarraum mit Küche und das Lager wurden völlig zerstört.
Jahrelange Arbeit wurde innerhalb eines Morgens durch den Brand vernichtet.
Das Nebengebäude mit der Quarantänestation muss nun vor dem Wiederaufbau erst einmal komplett abgerissen werden.
Der Gesamtschaden wird auf etwa 500.000 Euro geschätzt.
TASSO war vor Ort, um sich ein Bild von dem Schaden zu machen und den Verein Tiere in Not Odenwald e.V. (TiNO), der das Tierheim betreibt, zu unterstützen.
Mit einem Scheck über 5.000 Euro wollen wir beim Wiederaufbau helfen und dazu beitragen, dass auch die Katzen bald wieder einen Platz im Reichelsheimer Tierheim haben, sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher der Tierschutzorganisation TASSO, bei der Scheckübergabe.
"Wir sind überwältigt von dem sensationellen Hilfsangebot und freuen uns auch ganz besonders über den Einsatz von TASSO", sagt Ute Heberer, 1. Vorsitzende des Vereins Tiere in Not Odenwald.
Doch auch wenn schon rund 100.000 Euro Spendengelder zusammengekommen sind, braucht der Verein, der im vergangenen Jahr mit dem Hessischen Tierschutzpreis für sein Vorzeigeprojekt einer vorbildlichen Rudelhaltung von Hunden ausgezeichnet wurde, weiterhin jede finanzielle Unterstützung.
Nicht nur der alltägliche Betrieb muss weitergehen.
Neben der Errichtung eines neuen Gebäudes muss auch die komplette Inneneinrichtung neu erworben werden.
Hintergrund
Am Freitag, den 23. Mai 2014, bemerkte ein Passant um kurz nach 7 Uhr Qualm und Rauch.
Die alarmierte Feuerwehr rückte mit 80 Einsatzkräfte an, um das Feuer zu löschen.
Dank der schnellen Reaktion der Einsatzkräfte und der Löschwasserzisterne auf dem TiNO-Gelände konnte verhindert werden, dass das Feuer auch noch das Haupthaus zerstörte.
Eine Katze verstarb auf dem Weg in die Tierklinik an einer Rauchgasvergiftung, weitere 19 Katzen und ein Hund konnten aus der Quarantänestation gerettet werden.
So können auch Sie helfen:
Spendenkonto:
Volksbank Odenwald
Stichwort: TiNO BRANDNEU
IBAN DE45508635130001991000
BLZ 508 635 13
Konto 1991 000
Bei Fragen können Sie sich direkt an Tiere in Not Odenwald e.V. unter tino@tiere-in-not-odenwald.de wenden.
© Copyright TASSO e.V.
TASSO hilft
5.000 Euro für das brandgeschädigte Tierheim von Tiere in Not Odenwald
Vor fast drei Wochen brachte ein technischer Defekt im Stromkasten das Tierheim in Reichelsheim fast in den Ruin.
Die gerade neu umgebaute Quarantänestation, das Katzenhaus, die Tierarztpraxis, der Seminarraum mit Küche und das Lager wurden völlig zerstört.
Jahrelange Arbeit wurde innerhalb eines Morgens durch den Brand vernichtet.
Das Nebengebäude mit der Quarantänestation muss nun vor dem Wiederaufbau erst einmal komplett abgerissen werden.
Der Gesamtschaden wird auf etwa 500.000 Euro geschätzt.
TASSO war vor Ort, um sich ein Bild von dem Schaden zu machen und den Verein Tiere in Not Odenwald e.V. (TiNO), der das Tierheim betreibt, zu unterstützen.
Mit einem Scheck über 5.000 Euro wollen wir beim Wiederaufbau helfen und dazu beitragen, dass auch die Katzen bald wieder einen Platz im Reichelsheimer Tierheim haben, sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher der Tierschutzorganisation TASSO, bei der Scheckübergabe.
"Wir sind überwältigt von dem sensationellen Hilfsangebot und freuen uns auch ganz besonders über den Einsatz von TASSO", sagt Ute Heberer, 1. Vorsitzende des Vereins Tiere in Not Odenwald.
Doch auch wenn schon rund 100.000 Euro Spendengelder zusammengekommen sind, braucht der Verein, der im vergangenen Jahr mit dem Hessischen Tierschutzpreis für sein Vorzeigeprojekt einer vorbildlichen Rudelhaltung von Hunden ausgezeichnet wurde, weiterhin jede finanzielle Unterstützung.
Nicht nur der alltägliche Betrieb muss weitergehen.
Neben der Errichtung eines neuen Gebäudes muss auch die komplette Inneneinrichtung neu erworben werden.
Hintergrund
Am Freitag, den 23. Mai 2014, bemerkte ein Passant um kurz nach 7 Uhr Qualm und Rauch.
Die alarmierte Feuerwehr rückte mit 80 Einsatzkräfte an, um das Feuer zu löschen.
Dank der schnellen Reaktion der Einsatzkräfte und der Löschwasserzisterne auf dem TiNO-Gelände konnte verhindert werden, dass das Feuer auch noch das Haupthaus zerstörte.
Eine Katze verstarb auf dem Weg in die Tierklinik an einer Rauchgasvergiftung, weitere 19 Katzen und ein Hund konnten aus der Quarantänestation gerettet werden.
So können auch Sie helfen:
Spendenkonto:
Volksbank Odenwald
Stichwort: TiNO BRANDNEU
IBAN DE45508635130001991000
BLZ 508 635 13
Konto 1991 000
Bei Fragen können Sie sich direkt an Tiere in Not Odenwald e.V. unter tino@tiere-in-not-odenwald.de wenden.
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 19.06.2014
„Knabber-Fische“ in Kosmetikstudios – Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz?
Dass Tierschutz durchaus auch Fische betrifft, zeigt sich an der Klage eines Kölner Kosmetikstudiobetreibers, dem die Stadt Köln verboten hatte, in seinem Studio eine Behandlung mit Kangalfischen (Garra rufa), so genannte „Knabber-Fische“, anzubieten.
Bei dieser Behandlung tauchen Menschen ihre Hände oder Füße in ein Wasserbecken mit Fischen, die dann die abgestorbene Haut abknabbern. Diese Behandlung, die ursprünglich aus dem türkischen Ort Kangal (daher auch die Bezeichnung „Kangalfisch“) stammt, wird in Deutschland sowohl im reinen Wellness- als auch im medizinischen Bereich (z. B. bei der Behandlung von Schuppenflechte) angeboten.
Der Einsatz der Fische ist jedoch unter Tierschützern umstritten, da zum einen die Übertragung von Mykobakterien auf den Menschen nicht ausgeschlossen sei.
Zum anderen sei dieser Einsatz aus tierschutzrechtlichen Gründen bedenklich, da ein Verstoß gegen § 1 Tierschutzgesetz vorliege, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Das Leben und Wohlbefinden der Fische hängt essentiell von der Wassertemperatur sowie der Wasserqualität ab, die jedoch durch Rückstände von Seifen, Kosmetika, Parfüms, Schweiß und Talg nachteilig beeinflusst werden.
Mögliche Vergiftungen durch Nikotinabscheidungen sind ebenso möglich.
Diese Umstände führen bei den Fischen unter anderem zu chronischem Stress und schaden dem Wohlbefinden der Tiere daher nachhaltig.
Da der Betreiber/Verwender die Fische zu einem gewerblichen Zweck hält, bedarf er daher gemäß § 11 Tierschutzgesetz einer entsprechenden Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes.
Die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnis werden in Deutschland bisher nicht einheitlich gehandhabt.
In einigen Bundesländern wie z. B. in Schleswig-Holstein wird diese Erlaubnis nach Nachweis der entsprechenden Sachkunde uneingeschränkt erteilt.
Anders hingegen z. B. in den Ländern NRW, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hessen und Bayern, die nach dem Anlass der Verwendung unterscheiden.
Nur für die tierschutzkonforme Heilbehandlung von Schuppenflechte und Neurodermitis kann dort eine Erlaubnis unter Auflagen erteilt werden, da die Linderung von Krankheitssymptomen als vernünftiger Grund gegeben ist, der die Nachteile für die Fische rechtfertige.
Eine Erlaubnis zur rein gewerblichen Verwendung der Fische in Wellness- und Kosmetikstudios ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen, da damit „nur“ das reine Wohlbefinden des Menschen bezweckt werde, was jedoch gerade kein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes sei.
Wie das Gericht über die Klage des Kölner Unternehmers entscheiden wird, bleibt daher abzuwarten.
© Copyright TASSO e.V.
„Knabber-Fische“ in Kosmetikstudios – Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz?
Dass Tierschutz durchaus auch Fische betrifft, zeigt sich an der Klage eines Kölner Kosmetikstudiobetreibers, dem die Stadt Köln verboten hatte, in seinem Studio eine Behandlung mit Kangalfischen (Garra rufa), so genannte „Knabber-Fische“, anzubieten.
Bei dieser Behandlung tauchen Menschen ihre Hände oder Füße in ein Wasserbecken mit Fischen, die dann die abgestorbene Haut abknabbern. Diese Behandlung, die ursprünglich aus dem türkischen Ort Kangal (daher auch die Bezeichnung „Kangalfisch“) stammt, wird in Deutschland sowohl im reinen Wellness- als auch im medizinischen Bereich (z. B. bei der Behandlung von Schuppenflechte) angeboten.
Der Einsatz der Fische ist jedoch unter Tierschützern umstritten, da zum einen die Übertragung von Mykobakterien auf den Menschen nicht ausgeschlossen sei.
Zum anderen sei dieser Einsatz aus tierschutzrechtlichen Gründen bedenklich, da ein Verstoß gegen § 1 Tierschutzgesetz vorliege, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Das Leben und Wohlbefinden der Fische hängt essentiell von der Wassertemperatur sowie der Wasserqualität ab, die jedoch durch Rückstände von Seifen, Kosmetika, Parfüms, Schweiß und Talg nachteilig beeinflusst werden.
Mögliche Vergiftungen durch Nikotinabscheidungen sind ebenso möglich.
Diese Umstände führen bei den Fischen unter anderem zu chronischem Stress und schaden dem Wohlbefinden der Tiere daher nachhaltig.
Da der Betreiber/Verwender die Fische zu einem gewerblichen Zweck hält, bedarf er daher gemäß § 11 Tierschutzgesetz einer entsprechenden Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes.
Die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnis werden in Deutschland bisher nicht einheitlich gehandhabt.
In einigen Bundesländern wie z. B. in Schleswig-Holstein wird diese Erlaubnis nach Nachweis der entsprechenden Sachkunde uneingeschränkt erteilt.
Anders hingegen z. B. in den Ländern NRW, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hessen und Bayern, die nach dem Anlass der Verwendung unterscheiden.
Nur für die tierschutzkonforme Heilbehandlung von Schuppenflechte und Neurodermitis kann dort eine Erlaubnis unter Auflagen erteilt werden, da die Linderung von Krankheitssymptomen als vernünftiger Grund gegeben ist, der die Nachteile für die Fische rechtfertige.
Eine Erlaubnis zur rein gewerblichen Verwendung der Fische in Wellness- und Kosmetikstudios ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen, da damit „nur“ das reine Wohlbefinden des Menschen bezweckt werde, was jedoch gerade kein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes sei.
Wie das Gericht über die Klage des Kölner Unternehmers entscheiden wird, bleibt daher abzuwarten.
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 30.06.2014
Stellenausschreibung: Telefondienst-Mitarbeiter/in
Jetzt bewerben!
Wir von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. betreiben Europas größtes Haustierregister und vermitteln alle 10 Minuten ein entlaufenes Tier wieder an seinen Besitzer zurück.
Unsere Mitarbeiter/innen in der Notrufzentrale erreichen täglich Anrufe zu den verschiedensten Anliegen und Themen.
Egal ob Verlust- oder Fundmeldung, Mitteilung zu Besitzerwechseln, Fragen zu unseren Tierschutzprojekten oder anderen Angelegenheiten, unsere Telefondienst-Mitarbeiter/innen stehen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr unterstützend zur Seite.
Sie lieben den Umgang mit Menschen am Telefon sowie in schriftlicher Form und wollten sich schon immer im Tierschutz engagieren?
Dann bieten wir Ihnen hiermit die Gelegenheit, sich zur Erweiterung unseres Teams der TASSO-Notrufzentrale als
TELEFONDIENST-MITARBEITER/IN IN TEILZEIT
zu bewerben.
Da die Arbeit in der TASSO-Notrufzentrale verrichtet wird, sollten Sie im Rhein-Main-Gebiet wohnen.
Wenn Sie unser Anforderungsprofil erfüllen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.
Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich unser Online-Formular:
www.tasso.net/Ueber-uns/Jobs-bei-TASSO/Telefondienst
© Copyright TASSO e.V.
Stellenausschreibung: Telefondienst-Mitarbeiter/in
Jetzt bewerben!
Wir von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. betreiben Europas größtes Haustierregister und vermitteln alle 10 Minuten ein entlaufenes Tier wieder an seinen Besitzer zurück.
Unsere Mitarbeiter/innen in der Notrufzentrale erreichen täglich Anrufe zu den verschiedensten Anliegen und Themen.
Egal ob Verlust- oder Fundmeldung, Mitteilung zu Besitzerwechseln, Fragen zu unseren Tierschutzprojekten oder anderen Angelegenheiten, unsere Telefondienst-Mitarbeiter/innen stehen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr unterstützend zur Seite.
Sie lieben den Umgang mit Menschen am Telefon sowie in schriftlicher Form und wollten sich schon immer im Tierschutz engagieren?
Dann bieten wir Ihnen hiermit die Gelegenheit, sich zur Erweiterung unseres Teams der TASSO-Notrufzentrale als
TELEFONDIENST-MITARBEITER/IN IN TEILZEIT
zu bewerben.
Da die Arbeit in der TASSO-Notrufzentrale verrichtet wird, sollten Sie im Rhein-Main-Gebiet wohnen.
Wenn Sie unser Anforderungsprofil erfüllen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.
Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich unser Online-Formular:
www.tasso.net/Ueber-uns/Jobs-bei-TASSO/Telefondienst
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 10.07.2014
TASSO e.V. informiert
Urlaub ohne Tier muss gut vorbereitet sein
Die Ferienzeit stellt viele Haustierbesitzer vor die Entscheidung, wer sich um ihr Tier während ihres Urlaubs kümmert, oder ob sie es mit den Urlaub nehmen.
Doch nicht überall sind Tiere so ohne weiteres willkommen.
Knapp 60 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren machten 2013 im Ausland Urlaub (Quelle: statista.com).
Der Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort.
In vielen Fällen ist die Einreise der Haustiere aus dem Ausland aber nur unter bestimmten Aspekten erlaubt oder mit hohen Auflagen verbunden.
In jedem Fall benötigen die Tierhalter für Hund und Katze beim Grenzübertritt einen blauen EU-Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung dokumentiert und müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Darüber hinaus gelten in einigen europäischen Ländern Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen.
Wer sein Tier nicht mit in den Urlaub nehmen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, für die Urlaubszeit eine Betreuung für sein Tier zu organisieren. TASSO empfiehlt, das Tier am besten in die Hände von Menschen zugeben, die es bereits kennt.
Folgendes sollten Sie beachten:
- Am besten ist es, das Tier in seiner vertrauten Umgebung zu belassen.
Sollte das nicht möglich sein, sollten Sie so viel Vertrautes wie möglich, beispielsweise Spielzeug, Decken, Kissen, Körbchen, mit zur Betreuung nehmen.
- Geben Sie das Tier bereits einen Tag vorher ab. So vermeiden Sie Stress bei Tier und Halter während Ihrer Abreise.
- Denken Sie in jedem Fall daran, dass Ihr Tier gechippt und bei TASSO registriert sein sollte. Im Falle des Entlaufens hat Ihre „Urlaubsvertretung“ so die besten Chancen, Ihren Vierbeiner wiederzufinden.
Haltern, die keinen Tiersitter organisieren können, stehen Tierpensionen für die Urlaubszeit zur Verfügung. Bei der Auswahl gilt es genau zu prüfen, ob die Einrichtung die richtige für das eigene Tier ist.
Folgendes können Sie tun:
- Fragen Sie andere Tierbesitzer, Ihren Tierarzt oder Ihren örtlichen Tierschutzverein, ob er/sie eine Einrichtung empfehlen kann.
- Wenn Sie sich ohne Empfehlung um eine Tierpension bemüht haben, fragen sie bei Ihrem Tierarzt, ob aus seiner Sicht etwas gegen die Abgabe Ihres Tiers in diesem Hause gibt.
- Besuchen Sie die Tierpension im Vorfeld vor Ort.
Achten Sie darauf, wie die Tiere dort leben.
Haben Sie genügend Auslauf?
Gibt es Zugang zu Freiflächen?
- Lassen Sie sich den Sachkundenachweis (nach §11 TierSchG) der Tierpension zeigen.
Er ist Pflicht und gibt über die Seriosität des Hauses Auskunft.
Vor allem in der Urlaubszeit passiert es vermehrt, dass Tiere von ihren Haltern ausgesetzt werden, weil diese sich nicht rechtzeitig um eine Urlaubsbetreuung gekümmert haben.
„Nach §3 Ziffer 3 TierSchG ist es verboten, ein Tier auszusetzen“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO.
„Das Aussetzen von Tieren stellt keineswegs ein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Tierschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.“
© Copyright TASSO e.V.
TASSO e.V. informiert
Urlaub ohne Tier muss gut vorbereitet sein
Die Ferienzeit stellt viele Haustierbesitzer vor die Entscheidung, wer sich um ihr Tier während ihres Urlaubs kümmert, oder ob sie es mit den Urlaub nehmen.
Doch nicht überall sind Tiere so ohne weiteres willkommen.
Knapp 60 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren machten 2013 im Ausland Urlaub (Quelle: statista.com).
Der Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort.
In vielen Fällen ist die Einreise der Haustiere aus dem Ausland aber nur unter bestimmten Aspekten erlaubt oder mit hohen Auflagen verbunden.
In jedem Fall benötigen die Tierhalter für Hund und Katze beim Grenzübertritt einen blauen EU-Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung dokumentiert und müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Darüber hinaus gelten in einigen europäischen Ländern Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen.
Wer sein Tier nicht mit in den Urlaub nehmen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, für die Urlaubszeit eine Betreuung für sein Tier zu organisieren. TASSO empfiehlt, das Tier am besten in die Hände von Menschen zugeben, die es bereits kennt.
Folgendes sollten Sie beachten:
- Am besten ist es, das Tier in seiner vertrauten Umgebung zu belassen.
Sollte das nicht möglich sein, sollten Sie so viel Vertrautes wie möglich, beispielsweise Spielzeug, Decken, Kissen, Körbchen, mit zur Betreuung nehmen.
- Geben Sie das Tier bereits einen Tag vorher ab. So vermeiden Sie Stress bei Tier und Halter während Ihrer Abreise.
- Denken Sie in jedem Fall daran, dass Ihr Tier gechippt und bei TASSO registriert sein sollte. Im Falle des Entlaufens hat Ihre „Urlaubsvertretung“ so die besten Chancen, Ihren Vierbeiner wiederzufinden.
Haltern, die keinen Tiersitter organisieren können, stehen Tierpensionen für die Urlaubszeit zur Verfügung. Bei der Auswahl gilt es genau zu prüfen, ob die Einrichtung die richtige für das eigene Tier ist.
Folgendes können Sie tun:
- Fragen Sie andere Tierbesitzer, Ihren Tierarzt oder Ihren örtlichen Tierschutzverein, ob er/sie eine Einrichtung empfehlen kann.
- Wenn Sie sich ohne Empfehlung um eine Tierpension bemüht haben, fragen sie bei Ihrem Tierarzt, ob aus seiner Sicht etwas gegen die Abgabe Ihres Tiers in diesem Hause gibt.
- Besuchen Sie die Tierpension im Vorfeld vor Ort.
Achten Sie darauf, wie die Tiere dort leben.
Haben Sie genügend Auslauf?
Gibt es Zugang zu Freiflächen?
- Lassen Sie sich den Sachkundenachweis (nach §11 TierSchG) der Tierpension zeigen.
Er ist Pflicht und gibt über die Seriosität des Hauses Auskunft.
Vor allem in der Urlaubszeit passiert es vermehrt, dass Tiere von ihren Haltern ausgesetzt werden, weil diese sich nicht rechtzeitig um eine Urlaubsbetreuung gekümmert haben.
„Nach §3 Ziffer 3 TierSchG ist es verboten, ein Tier auszusetzen“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO.
„Das Aussetzen von Tieren stellt keineswegs ein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Tierschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.“
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 14.07.2014
Preisverleihung „Die Goldene Pfote" von TASSO live erleben
Seien Sie am 20. September in Frankfurt dabei
Unter dem Motto „Mensch rettet Tier“ verleiht TASSO in diesem Jahr zum siebten Mal den Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote“.
Ausgezeichnet werden diesmal Rettungsaktionen, bei denen mutige Helfer Tiere aus gefährlichen und ausweglosen Situationen gerettet haben.
Seien Sie bei der Verleihung der „Goldenen Pfote“ am 20. September im Holiday Inn Airport-North-Hotel in Frankfurt/Main live dabei: Ab 10 Uhr informieren Sie Experten zu den Themen Hunde- und Katzenverhalten, Tierregistrierung und veganem Kochen.
Anschließend kann gemeinsam ein veganes Mittagessen genossen werden, bevor um 14:30 Uhr die diesjährigen Preisträger der „Goldenen Pfote“ bekannt gegeben werden.
Melden Sie sich hierfür bis zum 4. August über unser Online-Formular unter www.tasso.net/Die-Goldene-Pfote an. Dort finden Sie auch nähere Informationen zur Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass aus Platzgründen ausschließlich die ersten 60 Einzelanmeldungen berücksichtigt werden können.
Die Teilnehmer werden von uns schriftlich benachrichtigt.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist im Voraus der Ticketpreis in Höhe von 25 Euro per Rechnung zu begleichen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
© Copyright TASSO e.V.
Preisverleihung „Die Goldene Pfote" von TASSO live erleben
Seien Sie am 20. September in Frankfurt dabei
Unter dem Motto „Mensch rettet Tier“ verleiht TASSO in diesem Jahr zum siebten Mal den Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote“.
Ausgezeichnet werden diesmal Rettungsaktionen, bei denen mutige Helfer Tiere aus gefährlichen und ausweglosen Situationen gerettet haben.
Seien Sie bei der Verleihung der „Goldenen Pfote“ am 20. September im Holiday Inn Airport-North-Hotel in Frankfurt/Main live dabei: Ab 10 Uhr informieren Sie Experten zu den Themen Hunde- und Katzenverhalten, Tierregistrierung und veganem Kochen.
Anschließend kann gemeinsam ein veganes Mittagessen genossen werden, bevor um 14:30 Uhr die diesjährigen Preisträger der „Goldenen Pfote“ bekannt gegeben werden.
Melden Sie sich hierfür bis zum 4. August über unser Online-Formular unter www.tasso.net/Die-Goldene-Pfote an. Dort finden Sie auch nähere Informationen zur Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass aus Platzgründen ausschließlich die ersten 60 Einzelanmeldungen berücksichtigt werden können.
Die Teilnehmer werden von uns schriftlich benachrichtigt.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist im Voraus der Ticketpreis in Höhe von 25 Euro per Rechnung zu begleichen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 01.08.2014
TASSO-Veranstaltung rund ums Tier
Noch heute anmelden und einen der begehrten Plätze sichern!
Tierschutz geht uns alle an und lässt sich auf viele verschiedene Arten praktizieren.
Mit einem Veranstaltungstag rund ums Tier möchten wir Ihnen am 20. September die Möglichkeit bieten, auch einmal in Themen hineinzuschnuppern, mit denen Sie bis jetzt vielleicht noch nicht in Berührung gekommen sind.
Die Veranstaltung findet ab 10 Uhr im Hotel Holiday Inn Airport-North in Frankfurt am Main statt.
Nach der Begrüßung durch Ursula Hammann, Vizepräsidentin des Hessischen Landtags und Dr. Madeleine Martin, Hessische Landestierschutzbeauftragte, bieten Ihnen die Katzenexpertin Dr. Heidi Bernauer-Münz und die Hundetrainerin Perdita Lübbe Einblicke in das Verhalten unserer tierischen Begleiter.
Unser Leiter Philip McCreight erklärt Ihnen die zentrale Arbeit von TASSO e.V. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Lassen Sie sich von dem bekannten veganen Koch Björn Moschinski in die Kunst des veganen Kochens einführen und entdecken Sie in der Mittagspause auf eigene Faust die veganen Raffinessen an unserem Buffet.
Im Rahmen dieser Veranstaltung verleiht TASSO zum siebten Mal in Folge den Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote“. Ausgezeichnet werden diesmal Rettungsaktionen, bei denen mutige Helfer Tiere aus gefährlichen und ausweglosen Situationen gerettet haben.
Melden Sie sich noch heute über unser Online-Formular unter www.tasso.net/Die-Goldene-Pfote an.
Dort finden Sie auch nähere Informationen zur Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass aus Platzgründen ausschließlich die ersten 60 Einzelanmeldungen berücksichtigt werden können.
Die Teilnehmer werden von uns schriftlich benachrichtigt.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist im Voraus der Ticketpreis in Höhe von 25 Euro per Rechnung zu begleichen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
© Copyright TASSO e.V.
TASSO-Veranstaltung rund ums Tier
Noch heute anmelden und einen der begehrten Plätze sichern!
Tierschutz geht uns alle an und lässt sich auf viele verschiedene Arten praktizieren.
Mit einem Veranstaltungstag rund ums Tier möchten wir Ihnen am 20. September die Möglichkeit bieten, auch einmal in Themen hineinzuschnuppern, mit denen Sie bis jetzt vielleicht noch nicht in Berührung gekommen sind.
Die Veranstaltung findet ab 10 Uhr im Hotel Holiday Inn Airport-North in Frankfurt am Main statt.
Nach der Begrüßung durch Ursula Hammann, Vizepräsidentin des Hessischen Landtags und Dr. Madeleine Martin, Hessische Landestierschutzbeauftragte, bieten Ihnen die Katzenexpertin Dr. Heidi Bernauer-Münz und die Hundetrainerin Perdita Lübbe Einblicke in das Verhalten unserer tierischen Begleiter.
Unser Leiter Philip McCreight erklärt Ihnen die zentrale Arbeit von TASSO e.V. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Lassen Sie sich von dem bekannten veganen Koch Björn Moschinski in die Kunst des veganen Kochens einführen und entdecken Sie in der Mittagspause auf eigene Faust die veganen Raffinessen an unserem Buffet.
Im Rahmen dieser Veranstaltung verleiht TASSO zum siebten Mal in Folge den Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote“. Ausgezeichnet werden diesmal Rettungsaktionen, bei denen mutige Helfer Tiere aus gefährlichen und ausweglosen Situationen gerettet haben.
Melden Sie sich noch heute über unser Online-Formular unter www.tasso.net/Die-Goldene-Pfote an.
Dort finden Sie auch nähere Informationen zur Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass aus Platzgründen ausschließlich die ersten 60 Einzelanmeldungen berücksichtigt werden können.
Die Teilnehmer werden von uns schriftlich benachrichtigt.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist im Voraus der Ticketpreis in Höhe von 25 Euro per Rechnung zu begleichen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter 05.08.2014
Juristisches Nachspiel des im März 2012 verunglückten Welpentransports: Händler muss rund 21.000 Euro zahlen
Am 1. März 2012 kam es auf der Autobahn A 61 bei Schifferstadt auf regennasser Fahrbahn zu einem Unfall mit einem Kleintransporter, der 113 Welpen in Gitterboxen geladen hatte, die von der Slowakei an Händler in Belgien zum Weiterverkauf verbracht werden sollten.
Das hinzugerufene Veterinäramt stellte fest, dass einige Hunde verletzt und schwer krank waren.
Auch bestand der Verdacht, dass die notwendigen Tollwutimpfungen der Hunde nicht ausreichend durchgeführt worden waren. Aufgrund dessen verfügte das Veterinäramt, dass die Welpen nicht weitertransportiert werden durften und auf vier Tierheime in der Umgebung verteilt wurden, wo sie unter Quarantäne gehalten und versorgt werden mussten, bis sie letztlich vermittelt werden konnten.
Nachdem der Händler diese Verfügung des Veterinäramtes vier Tage später schriftlich erhielt, erklärte er noch am selben Tag, dass er auf sämtliche Besitz- und Eigentumsansprüche an den Welpen verzichte und gab sie somit frei.
Da die Welpen jedoch bereits seit mehreren Tagen in den Tierheimen kostenpflichtig versorgt werden mussten, stellte die Behörde ihm die bis zur Freigabeerklärung entstandenen Kosten in Höhe von 21.154,58 Euro in Rechnung. Sowohl gegen diesen Kostenbescheid als auch gegen die Verfügung des verbotenen Weitertransports legte der slowakische Händler über einen österreichischen Rechtsanwalt fristgerecht Widerspruch ein.
Da sein Widerspruch jedoch per Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde, versuchte er nun wiederum gegen diesen Widerspruchsbescheid eine Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zu erheben.
Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) schreibt für die Erhebung einer Anfechtungsklage eine Frist von einen Monat nach Zugang des Bescheides, den man anfechten möchte, vor.
Der österreichische Anwalt hielt diese Frist allerdings nicht ein und reichte erst drei Tage nach Fristablauf die Anfechtungsklage ein.
Das Verwaltungsgericht wies die verspätete Klage daher als unzulässig ab.
Hiergegen legte der Händler über seinen Anwalt zwar Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ein, verlor jedoch auch dort, sodass beide Bescheide nun rechtskräftig sind und der Händler nicht nur die 21.154,58 Euro, sondern auch die Kosten der beiden verlorenen Gerichtsverfahren zahlen muss (Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz, vom 08.07.2014, Az. 6 A 10085/14.OVG).
Immer noch werden jährlich mehr als 100.000 Hundewelpen aus unseriöser Zucht nach Deutschland transportiert und gutgläubigen Käufern in Zeitungsanzeigen und besonders im Internet zu Schnäppchenpreisen angeboten.
Die meisten sind krank, viele sterben bereits nach wenigen Wochen bei den Käufern.
Je mehr Menschen davon wissen, desto leichter ist es, diesen illegalen Welpenhandel einzudämmen.
Deshalb bitten wir Sie: Unterstützen Sie unsere Aufklärungskampagne „Wühltischwelpen – nein danke!“ und bestellen Sie unser kostenloses Informationsmaterial zum Auslegen, Weitergeben und Verteilen. http://www.tasso.net/Wuehltischwelpen
© Copyright TASSO e.V.
Juristisches Nachspiel des im März 2012 verunglückten Welpentransports: Händler muss rund 21.000 Euro zahlen
Am 1. März 2012 kam es auf der Autobahn A 61 bei Schifferstadt auf regennasser Fahrbahn zu einem Unfall mit einem Kleintransporter, der 113 Welpen in Gitterboxen geladen hatte, die von der Slowakei an Händler in Belgien zum Weiterverkauf verbracht werden sollten.
Das hinzugerufene Veterinäramt stellte fest, dass einige Hunde verletzt und schwer krank waren.
Auch bestand der Verdacht, dass die notwendigen Tollwutimpfungen der Hunde nicht ausreichend durchgeführt worden waren. Aufgrund dessen verfügte das Veterinäramt, dass die Welpen nicht weitertransportiert werden durften und auf vier Tierheime in der Umgebung verteilt wurden, wo sie unter Quarantäne gehalten und versorgt werden mussten, bis sie letztlich vermittelt werden konnten.
Nachdem der Händler diese Verfügung des Veterinäramtes vier Tage später schriftlich erhielt, erklärte er noch am selben Tag, dass er auf sämtliche Besitz- und Eigentumsansprüche an den Welpen verzichte und gab sie somit frei.
Da die Welpen jedoch bereits seit mehreren Tagen in den Tierheimen kostenpflichtig versorgt werden mussten, stellte die Behörde ihm die bis zur Freigabeerklärung entstandenen Kosten in Höhe von 21.154,58 Euro in Rechnung. Sowohl gegen diesen Kostenbescheid als auch gegen die Verfügung des verbotenen Weitertransports legte der slowakische Händler über einen österreichischen Rechtsanwalt fristgerecht Widerspruch ein.
Da sein Widerspruch jedoch per Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde, versuchte er nun wiederum gegen diesen Widerspruchsbescheid eine Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zu erheben.
Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) schreibt für die Erhebung einer Anfechtungsklage eine Frist von einen Monat nach Zugang des Bescheides, den man anfechten möchte, vor.
Der österreichische Anwalt hielt diese Frist allerdings nicht ein und reichte erst drei Tage nach Fristablauf die Anfechtungsklage ein.
Das Verwaltungsgericht wies die verspätete Klage daher als unzulässig ab.
Hiergegen legte der Händler über seinen Anwalt zwar Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ein, verlor jedoch auch dort, sodass beide Bescheide nun rechtskräftig sind und der Händler nicht nur die 21.154,58 Euro, sondern auch die Kosten der beiden verlorenen Gerichtsverfahren zahlen muss (Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz, vom 08.07.2014, Az. 6 A 10085/14.OVG).
Immer noch werden jährlich mehr als 100.000 Hundewelpen aus unseriöser Zucht nach Deutschland transportiert und gutgläubigen Käufern in Zeitungsanzeigen und besonders im Internet zu Schnäppchenpreisen angeboten.
Die meisten sind krank, viele sterben bereits nach wenigen Wochen bei den Käufern.
Je mehr Menschen davon wissen, desto leichter ist es, diesen illegalen Welpenhandel einzudämmen.
Deshalb bitten wir Sie: Unterstützen Sie unsere Aufklärungskampagne „Wühltischwelpen – nein danke!“ und bestellen Sie unser kostenloses Informationsmaterial zum Auslegen, Weitergeben und Verteilen. http://www.tasso.net/Wuehltischwelpen
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 11.08.2014
TASSO verleiht „Die Goldene Pfote 2014
Die große Abstimmung: Entscheiden Sie mit, wer in diesem Jahr den Tierschutzpreis erhält!
Unter dem Motto „Mensch rettet Tier - Tier rettet Mensch“ verleiht TASSO in diesem Jahr zum siebten Mal den Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote“.
Ausgezeichnet werden diesmal Rettungsaktionen, bei denen mutige Helfer Tiere aus gefährlichen und ausweglosen Situationen gerettet haben.
Aus einer großen Auswahl dramatischer und rührender Rettungsaktionen, die sich im Laufe der letzten 12 Monate in ganz Deutschland ereignet haben, hat TASSO fünf Rettungsgeschichten ausgewählt.
Jetzt sind Sie gefragt: Stimmen Sie bis zum 15. August unter www.tasso.net/die-goldene-pfote für Ihre Lieblingsstory ab und entscheiden so mit, wer den ersten mit 3.000,- Euro, den zweiten mit 1.500,- Euro und den dritten mit 500,- Euro dotierten Preis erhalten soll.
Die Gewinner haben sich alle bereit erklärt, ihren Preis einer gemeinnützigen Organisation zu spenden.
Die Preisverleihung findet im Rahmen unserer TASSO-Veranstaltung „Rund ums Tier“ am 20. September im Hotel Holiday Inn Airport-North in Frankfurt am Main statt.
© Copyright TASSO e.V.
TASSO verleiht „Die Goldene Pfote 2014
Die große Abstimmung: Entscheiden Sie mit, wer in diesem Jahr den Tierschutzpreis erhält!
Unter dem Motto „Mensch rettet Tier - Tier rettet Mensch“ verleiht TASSO in diesem Jahr zum siebten Mal den Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote“.
Ausgezeichnet werden diesmal Rettungsaktionen, bei denen mutige Helfer Tiere aus gefährlichen und ausweglosen Situationen gerettet haben.
Aus einer großen Auswahl dramatischer und rührender Rettungsaktionen, die sich im Laufe der letzten 12 Monate in ganz Deutschland ereignet haben, hat TASSO fünf Rettungsgeschichten ausgewählt.
Jetzt sind Sie gefragt: Stimmen Sie bis zum 15. August unter www.tasso.net/die-goldene-pfote für Ihre Lieblingsstory ab und entscheiden so mit, wer den ersten mit 3.000,- Euro, den zweiten mit 1.500,- Euro und den dritten mit 500,- Euro dotierten Preis erhalten soll.
Die Gewinner haben sich alle bereit erklärt, ihren Preis einer gemeinnützigen Organisation zu spenden.
Die Preisverleihung findet im Rahmen unserer TASSO-Veranstaltung „Rund ums Tier“ am 20. September im Hotel Holiday Inn Airport-North in Frankfurt am Main statt.
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 19.08.2014
TASSO e.V. warnt: Vorsicht vor Abzocke mit vermissten Tieren!
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. warnt vor Betrügern, die derzeit versuchen, Geld mit der Rückvermittlung vermisster Tiere zu machen.
Die Betrüger agieren gerissen.
Unter dem Namen TASSO e.V., einer gefälschten TASSO-zugehörigen E-Mail-Adresse sowie der TASSO-Notrufnummer melden sich die Abzocker bei Menschen, die ihr Tier als vermisst gemeldet haben.
Sie behaupten, es gefunden zu haben und bieten dem überglücklichen Besitzer die Rückführung an – gegen Bezahlung.
Zuletzt erhielt ein Tierbesitzer in Büttelborn einen Anruf, dass sein Tier in Frankfurt am Main gefunden worden sei und sollte für die Übergabe des Tieres 74 Euro bezahlen. Er fiel zum Glück nicht auf den Betrug herein, sondern informierte sofort TASSO. Philip McCreight, Leiter von TASSO, sagt: „Ganz eindeutig ist es Abzocke, wenn die Tierrückvermittlung Geld kosten soll.
TASSO arbeitet so nicht – unsere Services sind alle für den Tierhalter kostenlos.“
Die Abzocker gehen in der Regel wie folgt vor: Im Internet durchsuchen sie systematisch Suchmeldungen zu vermissten Tieren, in denen private Kontaktdaten insbesondere Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Halter angegeben sind.
Unter gefälschten Telefonnummern und E-Mails kontaktieren Sie den Betroffenen und geben vor, im Auftrag von Tierkliniken, Tierheimen, Rechtsanwälten o. ä. anzurufen, zu denen das Tier gebracht worden sei.
Der Halter könne es dort gegen eine Gebühr abholen oder es wird behauptet, das Tier sei verletzt und man müsse erst einmal Behandlungskosten erstatten, wenn man sein Tier zurückhaben möchte.
Besonders auffällig: Die Anrufer wollen das Geld vorab.
Wer darauf eingeht, sieht sein Geld nie wieder und das Tier bleibt auch weiterhin verschwunden.
Was können Sie tun?
Erstatten Sie sofort Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
Diese Machenschaften sind strafbar
Wichtig: Niemals die eigenen Kontakt- und Adressdaten öffentlich auf Online-Plattformen wie Facebook, im Internet oder auf ausgehängten Suchplakaten angeben! Wird das eigene Tier vermisst, dann unbedingt die Suchmeldung an TASSO weitergeben.
Dort ist Ihre Suchmeldung anonymisiert, und die Abzocker haben keine Chance.
Sollte Ihr Tier gefunden werden, stellt TASSO den Kontakt zwischen Finder und Halter her, so dass keine persönlichen Daten herausgegeben werden müssen.
Wer bereits eine Suchmeldung im Internet mit persönlichen Daten veröffentlicht hat, sollte diese löschen und durch eine anonymisierte Suchmeldung von TASSO ersetzen.
Alternativ dazu können bei TASSO Suchplakate mit eingedruckter anonymer Suchmeldungs-Nummer und TASSO-Notrufnummer kostenfrei bestellt werden.
Wenn ein Anrufer Sie auffordert Geld zu zahlen, damit Sie Ihr Tier wiederbekommen, können Sie von einem Betrugsversuch ausgehen.
© Copyright TASSO e.V.
TASSO e.V. warnt: Vorsicht vor Abzocke mit vermissten Tieren!
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. warnt vor Betrügern, die derzeit versuchen, Geld mit der Rückvermittlung vermisster Tiere zu machen.
Die Betrüger agieren gerissen.
Unter dem Namen TASSO e.V., einer gefälschten TASSO-zugehörigen E-Mail-Adresse sowie der TASSO-Notrufnummer melden sich die Abzocker bei Menschen, die ihr Tier als vermisst gemeldet haben.
Sie behaupten, es gefunden zu haben und bieten dem überglücklichen Besitzer die Rückführung an – gegen Bezahlung.
Zuletzt erhielt ein Tierbesitzer in Büttelborn einen Anruf, dass sein Tier in Frankfurt am Main gefunden worden sei und sollte für die Übergabe des Tieres 74 Euro bezahlen. Er fiel zum Glück nicht auf den Betrug herein, sondern informierte sofort TASSO. Philip McCreight, Leiter von TASSO, sagt: „Ganz eindeutig ist es Abzocke, wenn die Tierrückvermittlung Geld kosten soll.
TASSO arbeitet so nicht – unsere Services sind alle für den Tierhalter kostenlos.“
Die Abzocker gehen in der Regel wie folgt vor: Im Internet durchsuchen sie systematisch Suchmeldungen zu vermissten Tieren, in denen private Kontaktdaten insbesondere Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Halter angegeben sind.
Unter gefälschten Telefonnummern und E-Mails kontaktieren Sie den Betroffenen und geben vor, im Auftrag von Tierkliniken, Tierheimen, Rechtsanwälten o. ä. anzurufen, zu denen das Tier gebracht worden sei.
Der Halter könne es dort gegen eine Gebühr abholen oder es wird behauptet, das Tier sei verletzt und man müsse erst einmal Behandlungskosten erstatten, wenn man sein Tier zurückhaben möchte.
Besonders auffällig: Die Anrufer wollen das Geld vorab.
Wer darauf eingeht, sieht sein Geld nie wieder und das Tier bleibt auch weiterhin verschwunden.
Was können Sie tun?
Erstatten Sie sofort Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
Diese Machenschaften sind strafbar
Wichtig: Niemals die eigenen Kontakt- und Adressdaten öffentlich auf Online-Plattformen wie Facebook, im Internet oder auf ausgehängten Suchplakaten angeben! Wird das eigene Tier vermisst, dann unbedingt die Suchmeldung an TASSO weitergeben.
Dort ist Ihre Suchmeldung anonymisiert, und die Abzocker haben keine Chance.
Sollte Ihr Tier gefunden werden, stellt TASSO den Kontakt zwischen Finder und Halter her, so dass keine persönlichen Daten herausgegeben werden müssen.
Wer bereits eine Suchmeldung im Internet mit persönlichen Daten veröffentlicht hat, sollte diese löschen und durch eine anonymisierte Suchmeldung von TASSO ersetzen.
Alternativ dazu können bei TASSO Suchplakate mit eingedruckter anonymer Suchmeldungs-Nummer und TASSO-Notrufnummer kostenfrei bestellt werden.
Wenn ein Anrufer Sie auffordert Geld zu zahlen, damit Sie Ihr Tier wiederbekommen, können Sie von einem Betrugsversuch ausgehen.
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 28.08.2014
Kralle, Kratzbaum, Schere: Braucht Mieze eine Maniküre?
Von wegen „Samtpfote“
Immer wieder erreichen uns Fragen von Katzenhaltern, ob und wie man Katzen die Krallen schneiden soll.
Fünf sichelförmige Krallen hat die Katze an jeder Vorderpfote, vier an jeder Hinterpfote.
Sie erleichtern das Klettern, dienen aber auch bei der Jagd oder als Waffe zur Verteidigung.
Aus Katzensicht müssen die Krallen immer messerscharf sein, werden somit regelmäßig an geeigneten Gegenständen gewetzt.
Dabei wird die äußere Schicht, die Krallenhülse, abgezogen.
Zum Vorschein kommt eine nigelnagelneue Kralle, die zudem kürzer ist.
Die Krallen eines Freigängers bedürfen in der Regel keiner besonderen Behandlung durch den Menschen.
Durch das Laufen auf verschiedenem Untergrund und das Klettern auf Bäumen nutzen sie sich von selbst ab.
Bei Wohnungskatzen hingegen kommt es auf den Einzelfall an.
Hat die Katze viele unterschiedliche Möglichkeiten, sich ihrer Krallenpflege zu widmen, muss der Mensch nur selten eingreifen.
Kratzbaum und Kratzbretter an Wand und Boden werden meist dankend angenommen.
Aber auch mit Sisal ummantelte Tischbeine oder selbstgebastelte Kletterlandschaften sind empfehlenswert – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Beim Laufen ist die Kralle eingezogen und stellt kein Hindernis dar.
Bleibt der Stubentiger jedoch häufiger am Teppich hängen oder klackert über das Laminat, ist Aufmerksamkeit geboten.
Wenn sich die Kralle in Richtung des Pfotenballens formt, kann sie einwachsen und schlimmstenfalls sogar Entzündungen hervorrufen.
Besonders die sehr geschwungene Daumenkralle kann diese Probleme bereiten. „Ist eine Wunde im Ballen entstanden, reinigen Sie sie gründlich und behandeln Sie sie mit Jodsalbe“, rät Dr. Anette Fach.
„Bei tiefen oder infizierten Wunden muss die Katze dem Tierarzt vorgestellt werden. Schmerzhaft ist es aber in jedem Fall.“
Damit es gar nicht soweit kommt, ist es sinnvoll, mit speziellen Krallenscheren selbst Hand anzulegen.
Die Katzenkralle besteht aus zwei Teilen
Das Krallenhorn ist die äußere Schicht der Kralle.
Dabei handelt es sich um totes Horngewebe.
Wie beim menschlichen Fingernagel ist dieser Bereich schmerzunempfindlich und kann gekürzt werden.
Durchblutet und schmerzempfindlich hingegen ist das Mark im Inneren der Kralle.
Bei gutem Licht können Sie das rosafarbene Gewebe bei den meisten Katzen durchschimmern sehen.
Am besten ist es, sich das Krallenschneiden vom Tierarzt zeigen zu lassen.
Vergewissern Sie sich vor jedem Schnitt, dass das Krallenmark außer Reichweite der Schere liegt.
Besonderes Augenmerk sollten Katzenhalter auf die Krallen älterer Tiere legen.
Im Alter verändert sich die Qualität des Krallenhorns.
Die Krallen können sehr dick und auch schnell recht lang werden.
Hier ist es empfehlenswert, den Zustand der Krallen regelmäßig zu begutachten.
Spätestens jedoch, wenn die Katze eine Pfote beim Laufen nicht mehr belasten will oder sogar gänzlich auf das Laufen verzichtet, muss auch eine eingewachsene Kralle in Betracht gezogen werden.
Wichtig: Das Kürzen der Katzenkrallen dient nicht dem Menschen, der seine Möbel oder sich selbst vor Kratzern schützen will, sondern ausschließlich dem Wohl der Katze.
Deshalb fällt das teilweise in anderen Ländern verbreitete Amputieren der Katzenkrallen in Deutschland zum Glück unter Tierquälerei und ist somit nach § 6 des Tierschutzgesetzes verboten.
© Copyright TASSO e.V.
Kralle, Kratzbaum, Schere: Braucht Mieze eine Maniküre?
Von wegen „Samtpfote“
Immer wieder erreichen uns Fragen von Katzenhaltern, ob und wie man Katzen die Krallen schneiden soll.
Fünf sichelförmige Krallen hat die Katze an jeder Vorderpfote, vier an jeder Hinterpfote.
Sie erleichtern das Klettern, dienen aber auch bei der Jagd oder als Waffe zur Verteidigung.
Aus Katzensicht müssen die Krallen immer messerscharf sein, werden somit regelmäßig an geeigneten Gegenständen gewetzt.
Dabei wird die äußere Schicht, die Krallenhülse, abgezogen.
Zum Vorschein kommt eine nigelnagelneue Kralle, die zudem kürzer ist.
Die Krallen eines Freigängers bedürfen in der Regel keiner besonderen Behandlung durch den Menschen.
Durch das Laufen auf verschiedenem Untergrund und das Klettern auf Bäumen nutzen sie sich von selbst ab.
Bei Wohnungskatzen hingegen kommt es auf den Einzelfall an.
Hat die Katze viele unterschiedliche Möglichkeiten, sich ihrer Krallenpflege zu widmen, muss der Mensch nur selten eingreifen.
Kratzbaum und Kratzbretter an Wand und Boden werden meist dankend angenommen.
Aber auch mit Sisal ummantelte Tischbeine oder selbstgebastelte Kletterlandschaften sind empfehlenswert – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Beim Laufen ist die Kralle eingezogen und stellt kein Hindernis dar.
Bleibt der Stubentiger jedoch häufiger am Teppich hängen oder klackert über das Laminat, ist Aufmerksamkeit geboten.
Wenn sich die Kralle in Richtung des Pfotenballens formt, kann sie einwachsen und schlimmstenfalls sogar Entzündungen hervorrufen.
Besonders die sehr geschwungene Daumenkralle kann diese Probleme bereiten. „Ist eine Wunde im Ballen entstanden, reinigen Sie sie gründlich und behandeln Sie sie mit Jodsalbe“, rät Dr. Anette Fach.
„Bei tiefen oder infizierten Wunden muss die Katze dem Tierarzt vorgestellt werden. Schmerzhaft ist es aber in jedem Fall.“
Damit es gar nicht soweit kommt, ist es sinnvoll, mit speziellen Krallenscheren selbst Hand anzulegen.
Die Katzenkralle besteht aus zwei Teilen
Das Krallenhorn ist die äußere Schicht der Kralle.
Dabei handelt es sich um totes Horngewebe.
Wie beim menschlichen Fingernagel ist dieser Bereich schmerzunempfindlich und kann gekürzt werden.
Durchblutet und schmerzempfindlich hingegen ist das Mark im Inneren der Kralle.
Bei gutem Licht können Sie das rosafarbene Gewebe bei den meisten Katzen durchschimmern sehen.
Am besten ist es, sich das Krallenschneiden vom Tierarzt zeigen zu lassen.
Vergewissern Sie sich vor jedem Schnitt, dass das Krallenmark außer Reichweite der Schere liegt.
Besonderes Augenmerk sollten Katzenhalter auf die Krallen älterer Tiere legen.
Im Alter verändert sich die Qualität des Krallenhorns.
Die Krallen können sehr dick und auch schnell recht lang werden.
Hier ist es empfehlenswert, den Zustand der Krallen regelmäßig zu begutachten.
Spätestens jedoch, wenn die Katze eine Pfote beim Laufen nicht mehr belasten will oder sogar gänzlich auf das Laufen verzichtet, muss auch eine eingewachsene Kralle in Betracht gezogen werden.
Wichtig: Das Kürzen der Katzenkrallen dient nicht dem Menschen, der seine Möbel oder sich selbst vor Kratzern schützen will, sondern ausschließlich dem Wohl der Katze.
Deshalb fällt das teilweise in anderen Ländern verbreitete Amputieren der Katzenkrallen in Deutschland zum Glück unter Tierquälerei und ist somit nach § 6 des Tierschutzgesetzes verboten.
© Copyright TASSO e.V.
Re: TASSO-Newsletter Aktuell
TASSO-Newsletter vom 04.09.2014
TASSO zieht von Hattersheim nach Sulzbach
Seit Montag ist das Tierschutz-Kompetenz-Zentrum TASSO e.V. nun vollständig in seinem neuen Domizil in der Otto-Volger-Straße in Sulzbach angekommen.
Die Bereiche Tierschutz, PR, Projektmanagement und Verwaltung waren bereits Mitte August umgezogen, die 24-Stunden-Notrufzentrale folgte am vergangenen Wochenende.
„Nach mehreren Jahrzehnten sind wir aus unseren Räumlichkeiten in Hattersheim leider herausgewachsen“, sagt Philip McCreight, Leiter von TASSO.
Die zunehmenden Tierschutzaufgaben und die damit steigenden Mitarbeiterzahlen führten zu diesem unerlässlichen Schritt.
Der Vorteil der neuen Räume in Sulzbach ist, dass alle rund 70 TASSO-Mitarbeiter jetzt auf einer Etage arbeiten und nicht mehr auf verschiedene Gebäude aufgeteilt sind.
„Das dient nicht nur einer besseren Kommunikation unter den einzelnen Abteilungen, sondern beschleunigt auch alle internen Prozesse, was wiederum unseren Tierhaltern zugute kommt“, fasst McCreight die neue Struktur zusammen.
Als Tierschutz-Kompetenz-Zentrum möchte TASSO seine Tierschutzarbeit künftig noch weiter ausbauen und somit als kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen des Tierschutzes agieren.
Für alle Tierhalter, die ihren tierischen Freund bei TASSO registriert haben, ändert sich nichts.
Sämtliche Telefonnummern, E-Mail- und Postadressen bleiben erhalten.
© Copyright TASSO e.V.
TASSO zieht von Hattersheim nach Sulzbach
Seit Montag ist das Tierschutz-Kompetenz-Zentrum TASSO e.V. nun vollständig in seinem neuen Domizil in der Otto-Volger-Straße in Sulzbach angekommen.
Die Bereiche Tierschutz, PR, Projektmanagement und Verwaltung waren bereits Mitte August umgezogen, die 24-Stunden-Notrufzentrale folgte am vergangenen Wochenende.
„Nach mehreren Jahrzehnten sind wir aus unseren Räumlichkeiten in Hattersheim leider herausgewachsen“, sagt Philip McCreight, Leiter von TASSO.
Die zunehmenden Tierschutzaufgaben und die damit steigenden Mitarbeiterzahlen führten zu diesem unerlässlichen Schritt.
Der Vorteil der neuen Räume in Sulzbach ist, dass alle rund 70 TASSO-Mitarbeiter jetzt auf einer Etage arbeiten und nicht mehr auf verschiedene Gebäude aufgeteilt sind.
„Das dient nicht nur einer besseren Kommunikation unter den einzelnen Abteilungen, sondern beschleunigt auch alle internen Prozesse, was wiederum unseren Tierhaltern zugute kommt“, fasst McCreight die neue Struktur zusammen.
Als Tierschutz-Kompetenz-Zentrum möchte TASSO seine Tierschutzarbeit künftig noch weiter ausbauen und somit als kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen des Tierschutzes agieren.
Für alle Tierhalter, die ihren tierischen Freund bei TASSO registriert haben, ändert sich nichts.
Sämtliche Telefonnummern, E-Mail- und Postadressen bleiben erhalten.
© Copyright TASSO e.V.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste