ich habe gerade aus gegebenem Anlass im dt. Tierschutzgesetz gelesen, und bin dann auf was schokierendes gestossen. Ich zitiere:
"Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich
1. für das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und
Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender
Befund vorliegt,
1a. für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, sofern kein von
der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,
2. für das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen
alten Rindern,
3. für das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln sowie von unter acht
Tage alten Lämmern,
4. für das Kürzen des Schwanzes von unter acht Tage alten Lämmern mittels elastischer
Ringe,
5. für das Abschleifen der Eckzähne von unter acht Tage alten Ferkeln, sofern dies zum
Schutz des Muttertieres oder der Wurfgeschwister unerläßlich ist,
6. für das Absetzen des krallentragenden letzten Zehengliedes bei Masthahnenküken, die
als Zuchthähne Verwendung finden sollen, während des ersten Lebenstages,
7. für die Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch
Ohrtätowierung, für die Kennzeichnung anderer Säugetiere innerhalb der ersten
zwei Lebenswochen durch Ohr- und Schenkeltätowierung sowie die Kennzeichnung
landwirtschaftlicher Nutztiere einschließlich der Pferde durch Ohrmarke,
Flügelmarke, injektierten Mikrochip, ausgenommen bei Geflügel, durch Schlagstempel
beim Schwein und durch Schenkelbrand beim Pferd."
Ok, Punkt 10 verstehe ich ja noch, aber all die anderen fett markierten Dinge sind doch echt heftig, oder verstehe ich da gerade etwas falsch?
Ich mein, hallo? Kastra ohne Betäubung? Enthornen ohne Betäubung? Schwanz kürzen? Und das bei so jungen Tieren? Und mal davon abgesehen, was für einen Unterschied, ob das Tier nun extrem jung oder nun ein paar Tage älter ist?
Das ist doch absurd

Geschockte Grüße, Cynthia