Tiere werden besser geschützt (CH)
Verfasst: 23.04.2008 20:25
Bauern und Hundehalter müssen Ausbildung absolvieren
Bauern, Hundebesitzer und Halter von Wildtieren müssen künftig eine Ausbildung absolvieren, um sich über die Bedürfnisse ihrer Tiere ins Bild zu setzen. Auch Tiertransporteure und andere Personen, die mit Tieren arbeiten, nimmt der Bundesrat in die Pflicht.
Im Zentrum der neuen Tierschutzverordnung, die der Bundesrat verabschiedet hat, steht neben der Ausbildung der Tierhalter die Information. Dazu startet das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die Informationskampagne "Tiere richtig halten".
Für viele Tiere wie Ziegen, Schafe, Pferde, Fische und Katzen wurden neu besondere Vorschriften formuliert. Neu wird auch festgehalten, dass die Zucht nicht zu Tieren mit Verhaltensstörungen oder körperlichen Defekten führen darf.
Der Bundesrat lehnt drastische Massnahmen wie Rassenverbote im Kampf gegen gefährliche Hunde ab. Die Ausbildung der Hundehalter und die geplante Haftpflicht genügen nach Ansicht der Landesregierung.
Verbote bestimmter Rassen will der Bundesrat auch künftig den Kantonen überlassen, wie Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard in Bern sagte.
Die neue Tierschutzverordnung sieht vor, dass Hundehalter ab dem 1. September ein Training mit ihrem Tier absolvieren müssen. Ab 2010 müssen Hundehalter vor dem Kauf einen theoretischen Kurs besuchen. Im ersten Jahr müssen sie dann mit ihrem Tier ein Training absolvieren.
Die Hundetrainings dürfen nur Ausbildner durchführen, die vom Bundesamt für Veterinärwesen anerkannt werden. Wer bereits einen Hund besitzt, muss keinen Kurs mehr absolvieren.
Die neue Tierschutzgesetzgebung war vom Schweizer Tierschutz (STS) bereits früher als viel zu lasch kritisiert worden. Der STS lancierte deshalb seine Volksinitiative für einen Tierschutzanwalt.
Nutztiere würden weiterhin unter schlechten Bedingungen wie zu kleinen Flächen oder Anbinden im Stall leiden, kritisiert der Schweizer Tierschutz (STS). Die Massnahmen der neuen Tierschutzverordnung für Heimtiere begrüsst der STS dagegen.
Bauern, Hundebesitzer und Halter von Wildtieren müssen künftig eine Ausbildung absolvieren, um sich über die Bedürfnisse ihrer Tiere ins Bild zu setzen. Auch Tiertransporteure und andere Personen, die mit Tieren arbeiten, nimmt der Bundesrat in die Pflicht.
Im Zentrum der neuen Tierschutzverordnung, die der Bundesrat verabschiedet hat, steht neben der Ausbildung der Tierhalter die Information. Dazu startet das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die Informationskampagne "Tiere richtig halten".
Für viele Tiere wie Ziegen, Schafe, Pferde, Fische und Katzen wurden neu besondere Vorschriften formuliert. Neu wird auch festgehalten, dass die Zucht nicht zu Tieren mit Verhaltensstörungen oder körperlichen Defekten führen darf.
Der Bundesrat lehnt drastische Massnahmen wie Rassenverbote im Kampf gegen gefährliche Hunde ab. Die Ausbildung der Hundehalter und die geplante Haftpflicht genügen nach Ansicht der Landesregierung.
Verbote bestimmter Rassen will der Bundesrat auch künftig den Kantonen überlassen, wie Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard in Bern sagte.
Die neue Tierschutzverordnung sieht vor, dass Hundehalter ab dem 1. September ein Training mit ihrem Tier absolvieren müssen. Ab 2010 müssen Hundehalter vor dem Kauf einen theoretischen Kurs besuchen. Im ersten Jahr müssen sie dann mit ihrem Tier ein Training absolvieren.
Die Hundetrainings dürfen nur Ausbildner durchführen, die vom Bundesamt für Veterinärwesen anerkannt werden. Wer bereits einen Hund besitzt, muss keinen Kurs mehr absolvieren.
Die neue Tierschutzgesetzgebung war vom Schweizer Tierschutz (STS) bereits früher als viel zu lasch kritisiert worden. Der STS lancierte deshalb seine Volksinitiative für einen Tierschutzanwalt.
Nutztiere würden weiterhin unter schlechten Bedingungen wie zu kleinen Flächen oder Anbinden im Stall leiden, kritisiert der Schweizer Tierschutz (STS). Die Massnahmen der neuen Tierschutzverordnung für Heimtiere begrüsst der STS dagegen.