Erlaubnis des Vermieters
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Erlaubnis des Vermieters
hallo ihr lieben
ich hätte mal eine frage an euch,
wer von euch hat eine oder mehrere katzen ohne das der vermieter bescheid weiss?
denn ich darf von meinem vermieter aus keine katzen halten aber mir ist neulich ein total süsses kätzchn angeboten worden von bekannten und ich wünsche mir so sehnlich eine katze.
ich kann mir nicht vorstellen das katzen so einen grossen lärm machen, usw, oder?
ich weiss, sie können türen etc zerkratzen, aber da ich den ganzen tag zu hause bin, würd ich drauf aufpassen soweit es geht.
das angebot von meinen bekannten steht noch.
ich kann ein kätzchen oder zwei bekommen.
bitte um antwort.
dankeschön
ich hätte mal eine frage an euch,
wer von euch hat eine oder mehrere katzen ohne das der vermieter bescheid weiss?
denn ich darf von meinem vermieter aus keine katzen halten aber mir ist neulich ein total süsses kätzchn angeboten worden von bekannten und ich wünsche mir so sehnlich eine katze.
ich kann mir nicht vorstellen das katzen so einen grossen lärm machen, usw, oder?
ich weiss, sie können türen etc zerkratzen, aber da ich den ganzen tag zu hause bin, würd ich drauf aufpassen soweit es geht.
das angebot von meinen bekannten steht noch.
ich kann ein kätzchen oder zwei bekommen.
bitte um antwort.
dankeschön
- camithecat
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Cleomy hat geschrieben:Wonnie hat geschrieben:katha23 hat geschrieben:also im mietvertrag steht das es verboten ist, aber wenn es der vermieter nicht erfährt?
dann ist es trotzdem verboten nur weiß er es nicht
![]()
das kann ne menge ärger geben!!!
Sehe ich auch so ! Verboten ist verboten ! Sprecht den Vermieter einfach noch einmal an , evtl. läßt er sich ja überreden. Ich drücke Dir die Daumen !
- Happysoleil
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In der aktuellen Stiftung Warentest "test" ( Nr.1 Januar 2008) ist ein Artikel, ich tipp ihn mal eben ab:
"Tierhaltung in Wohnung
Hunde und Katzen sind erlaubt
Mieter, die gern einen Hund oder eine Katze hätten, laut Mietvetrag aber keine Tiere halten dürfen, haben jetzt gute Aussichten. Der Bundesgerichtshof hat die in vielen Mietverträgen verwendete Klausel gekippt: "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters" (Az. VIII ZR 340/06).
Diese Klausel im Mietvertrag ist schon deshalb unwirksam, weil sie genau genommen auch das Halten anderer Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Schildkröten vom Okay des Vermieters abhängig macht. Genau das geht aber nicht: Kleintiere dürfen nicht verboten werden, es sei denn ausnahmsweise, wenn Mitbewohner durch sie gestört werden. Wo die unwirksame Klausel verwendet wurde, muss nun in jedem Einzelfall verhandelt werden. Ein Verbot ist nur möglich, wenn der Vermieter ausreichend Gründe dafür anführt. Offen bleibt, wie die Richter bei Mietverträgen urteile´n würden, die die Haltung von Kleintieren zulassen und nur größere Tiere verbieten."
Wie ist denn die Klausel in deinem Mietvertrag?
Gibt es andere Mieter, die schon eine Katze haben, dann muss er es eh erlauben, wenn es anderen Mietern schon gestattet wurde.
"Tierhaltung in Wohnung
Hunde und Katzen sind erlaubt
Mieter, die gern einen Hund oder eine Katze hätten, laut Mietvetrag aber keine Tiere halten dürfen, haben jetzt gute Aussichten. Der Bundesgerichtshof hat die in vielen Mietverträgen verwendete Klausel gekippt: "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters" (Az. VIII ZR 340/06).
Diese Klausel im Mietvertrag ist schon deshalb unwirksam, weil sie genau genommen auch das Halten anderer Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Schildkröten vom Okay des Vermieters abhängig macht. Genau das geht aber nicht: Kleintiere dürfen nicht verboten werden, es sei denn ausnahmsweise, wenn Mitbewohner durch sie gestört werden. Wo die unwirksame Klausel verwendet wurde, muss nun in jedem Einzelfall verhandelt werden. Ein Verbot ist nur möglich, wenn der Vermieter ausreichend Gründe dafür anführt. Offen bleibt, wie die Richter bei Mietverträgen urteile´n würden, die die Haltung von Kleintieren zulassen und nur größere Tiere verbieten."
Wie ist denn die Klausel in deinem Mietvertrag?
Gibt es andere Mieter, die schon eine Katze haben, dann muss er es eh erlauben, wenn es anderen Mietern schon gestattet wurde.
Wonnie hat geschrieben:
Sehe ich auch so ! Verboten ist verboten ! Sprecht den Vermieter einfach noch einmal an , evtl. läßt er sich ja überreden. Ich drücke Dir die Daumen !
Außerdem (und das ist jetzt nicht böse gemeint) hört sich
dein geschriebenes so an, als hättest du noch nie Katzen
gehabt

Erstmal rund ums Thema Katze informieren,
nochmal gut drüber nachdenken und
dann entscheiden.
Und wegen deinem Vermieter: Wenns ärgert gibt ziehst du dann
der Miez zuliebe um? Wenn nicht, dann muss sie
ihr Zuhause wieder verlassen.
Nicht falsch verstehn, aber ich halte von der Idee unter diesen
Umständen gar nichts.
lg
Biene
Zuletzt geändert von Biene am 05.01.2008 11:05, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße- Biene und ihre ♥ Teppichflitzer ♥


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bienes-night hat geschrieben:Außerdem (und das ist jetzt nicht böse gemeint) hört sich
dein geschriebenes so an, als hättest du noch nie Katzen
gehabtIch bin ja so gar ned für das schnelle.
Erstmal rund ums Thema Kazte informieren,
nochmal gut drüber nachdenken und
dann entscheiden.
Und wegen deinem Vermieter: Wenns ärgert gibt ziehst du dann
der Miez zuliebe um? Wenn nicht, dann muss sie
ihr Zuhause wieder verlassen.
Nicht falsch verstehn, aber ich halte von der Idee unter diesen
Umständen gar nichts.

Das würde ich nicht machen. In meinem Mietvertrag stand drinnen das Tierhaltung nur im Einzelfall mit Einverständnis des Vermieters erlaubt ist. Wir hatten das ok des Hausverwalters und sind mit unseren Katzen eingezogen. Der Hausverwalter hat gewechselt und wir hatten nichts schriftliches. Leider hat der Vermieter ne Katzenallergie und als er erfahren hat das wir Katzen haben, hat er ne Frist von 3 Monaten gesetzt in denen die Katzen wegmüßten. Leider kamen wir dagegen nicht an und haben gekündigt, denn meine katzen würde ich nie hergeben. Da wir nun ohne Einwilligung des Vermieters Katzen gehalten haben, mußten wir in der kompletten Wohnung alles an Tapeten, Bodenbelägen etc. entfernen, damit ja keine Katzenhaare mehr irgendwo sind. Wir sind letzte Woche damit fertig geworden. nach der Arbeit und dem Ärger kann ich echt nur von Heimlichkeiten abraten.
Dann lieber mal nachfragen ob der Vermieter nicht doch ne Ausnahme macht und wenn ja schriftlich geben lassen.
Dann lieber mal nachfragen ob der Vermieter nicht doch ne Ausnahme macht und wenn ja schriftlich geben lassen.
- Happysoleil
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Lanzelot hat geschrieben: nach der Arbeit und dem Ärger kann ich echt nur von Heimlichkeiten abraten.
Dann lieber mal nachfragen ob der Vermieter nicht doch ne Ausnahme macht und wenn ja schriftlich geben lassen.
Das würde ich sowieso immer erst machen, ehe ich mir ein Kätzchen anschaffe. Bzw. auch vor Umzug in eine neue Wohnung. Aber ggf. kannst du ihm die Unwirksamkeit seiner Klausel mal nett andeuten...
- Miezie Maus
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Also in unserem Mietvertrag steht auch drin das keine Hunde und Katzen gehalten werden dürfen.Ich habe mit der Vermieterin gesprochen und sie hatte keine Einwände. 8 Monate später kam die Miezi Maus zu uns und unsere Vermieterin(da sie auf einen Bauernhof gezogen ist) sagte:"Ge es ist schön so ein Tier zu haben"
Also manche Vermieter sind auch Tierliebhaber,wenn man mit ihnen spricht
Also manche Vermieter sind auch Tierliebhaber,wenn man mit ihnen spricht

Liebe Grüße von Sarah
Miezi Maus und Happy Fetz Junior : We will love you forever
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