Wie sieht denn eure Tierarzt Rechnung aus? (zu hoch?)
Verfasst: 05.02.2006 09:32
Hallo lieber Katzenfreund,
Heute möchte mich einmal mit den Gebühren bei Tierärzten beschäftigen, weil ich in den vergangenen Wochen immer wieder von Kunden gefragt wurde warum es solche Unterschiede gäbe.
Nun hier muss ich ein wenig ausholen, jedoch will ich versuchen, die Problematik ganz kurz anzureißen damit Sie sich einen kleinen Eindruck machen können.
Gebührenordnung für Tierärzte:
§1 Der Grundsatz
Den Tierärzten stehen für Ihre Berufstätigkeit Vergütungen (gebühren, Entschädigungen, Barauslagen, sowie Entgelte für Arzneimittel und auch Verbrauchsmaterialien) nach dieser Verordnung, insbesondere nach der Anlage der Gebührenordnung zu.
Gebührenhöhe:
Die Höhe der Gebühr bemisst sich nachdem einfachen bis dreifachen Gebührensatz!
Gebühren sind innerhalb dieses Rahmens und je nach Schwierigkeit und Arbeitsaufwand jedes einzelnen Falles zu berechnen.
( Was dies bedeutet brauche ich nicht zu erläutern oder)
Eine Rechnung sollte enthalten:
1. Datum der erbrachten Leistung
2. Die Tierart für welche die Leistung erbracht wurde
3.Diagnose
4. Berechnete Leistung
5. Rechnungsbetrag
6. Umsatzsteuer
Entgelte, Barauslagen, Entschädigungen, Arzneimittel, sowie verbrauchtes Material und Wegegeld.
Sie erahnen schon, das man das hier nur anreißen kann doch ist eines klar der Tierarzt hat drei Bemessungsgrenzen, ob er diese zum Wohle des Kunden nutzt bleibt hier offen.
Hier hilft nur eines fragen Sie ganz direkt nach nur so können Sie einen Preisvergleich durchführen.
Doch ich bin sicher das die meisten dieses Werkzeug auch richtig einsetzen.
Etwaige Fachliteratur ist ja käuflich zu erwerben……!
Auch könnt ihr ja online im Tiermagazin noch nachlesen oder auch an der Umfrage teinehmen.
Doch generell sind aber sehr unterschiedliche Rechnungen festzustellen.
Schönen Sonntag noch.
Heute möchte mich einmal mit den Gebühren bei Tierärzten beschäftigen, weil ich in den vergangenen Wochen immer wieder von Kunden gefragt wurde warum es solche Unterschiede gäbe.
Nun hier muss ich ein wenig ausholen, jedoch will ich versuchen, die Problematik ganz kurz anzureißen damit Sie sich einen kleinen Eindruck machen können.
Gebührenordnung für Tierärzte:
§1 Der Grundsatz
Den Tierärzten stehen für Ihre Berufstätigkeit Vergütungen (gebühren, Entschädigungen, Barauslagen, sowie Entgelte für Arzneimittel und auch Verbrauchsmaterialien) nach dieser Verordnung, insbesondere nach der Anlage der Gebührenordnung zu.
Gebührenhöhe:
Die Höhe der Gebühr bemisst sich nachdem einfachen bis dreifachen Gebührensatz!
Gebühren sind innerhalb dieses Rahmens und je nach Schwierigkeit und Arbeitsaufwand jedes einzelnen Falles zu berechnen.
( Was dies bedeutet brauche ich nicht zu erläutern oder)
Eine Rechnung sollte enthalten:
1. Datum der erbrachten Leistung
2. Die Tierart für welche die Leistung erbracht wurde
3.Diagnose
4. Berechnete Leistung
5. Rechnungsbetrag
6. Umsatzsteuer
Entgelte, Barauslagen, Entschädigungen, Arzneimittel, sowie verbrauchtes Material und Wegegeld.
Sie erahnen schon, das man das hier nur anreißen kann doch ist eines klar der Tierarzt hat drei Bemessungsgrenzen, ob er diese zum Wohle des Kunden nutzt bleibt hier offen.
Hier hilft nur eines fragen Sie ganz direkt nach nur so können Sie einen Preisvergleich durchführen.
Doch ich bin sicher das die meisten dieses Werkzeug auch richtig einsetzen.
Etwaige Fachliteratur ist ja käuflich zu erwerben……!
Auch könnt ihr ja online im Tiermagazin noch nachlesen oder auch an der Umfrage teinehmen.
Doch generell sind aber sehr unterschiedliche Rechnungen festzustellen.
Schönen Sonntag noch.