Also um mal die MTRA (Röntgenassistentin) raushängen zu lassen:
Röntgenaufnahmen, egal ob vom Mensch oder vom Tier bleiben IMMER Eigentum des erstellenden Instituts, auch wenn man die Anfertigung bezahlt hat.
Die Aufnahmen werden dort 10 Jahre gelagert, außer bei Kindern, dort werden die Aufnahmen bis zum 18 Lebensjahr und danach 10 weitere Jahre aufgehoben.
Ausnahmen bilden Kontrollaufnahmen die während einer Behandlung im Ramen der Starhlentherapie angefertigt werden, diese Aufnahmen (wiederum egal ob Mensch oder Tier) müssen 30 Jahre gelagert werden.
Nach Ende der Lagerzeit kann man im Institut anfragen ob man seine Aufnahmen übernehmen darf (mein Großvater hat dies zb mit den Röntgenaufnahmen seiner Lunge nach einer offenen TB gemacht)
Die Aufnahmen können jederzeit im Institut ausgeliehen werden, um sie einem anderen behandelnden Arzt vorzulegen, der verleih der Bilder muss vom Patient (oder dem Besitzer) normalerweise Quittiert werden, die Bilder können natürlich auch telefonisch angefordert werden, dann wird allerdings in der Regel eine schriftliche Genehmigung des Patienten verlangt. (so hab ich es gelernt)
Es kommt auch mittlerweile vor, das man eine KOPIE der Aufnahme mitbekommen kann, das ist seit der digitalen Röntgenaufnahme möglich, wird aber meist nur bei Privatpatienten gemacht und (teuer) bezahlen gelassen.
Bilder ohne das Wissen des Patienten/Eltern/Besitzer weiter zu geben halte ich für einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, da es sich hier um Dokumente handelt, die den Patienten persönlich betreffen und somit nicht ohne Erlaubnis an dritte gegeben werden dürfen.
Anders natürlich, wenn ich als Patient/Halter bei einem Arzt vorstellig werde und dieser die Bilder für eine Beurteiling und Diagnose benötigt, da der Arzt in der Regel allerdings nicht "riechen" kann, ob und wo es bereits Bilder gibt, dürfte der Patient/Besitzer ebenfalls um Erlaubnis gefragt werden (müssen).
Ich habe im KH auch schon erlebt, das spezielle "ungewöhnliche" Fälle mit Kollegen besprochen wurden, um evtl eine weitere Meinung zur Problemstellung zu bekommen, aber auch hier wurden die Patienten vorher gefragt, ob sie etwas dagegen hätten, wenn ein weitere Kollege zum Fall befragt würde...
Speziell zu Jennis Fall:

Nein, der TA darf die Herausgabe des Bildes zum Einholen einer zweiten Meinung oder dem Fortsetzen der Behandlung bei einem anderen TA nicht verweigern.

Ja, der TA behält die Rechte am Bild und darf dich auffordern, das Bild nach Ende der Behandlung bzw wenn es nicht mehr benötigt wird zurück zu bringen, da er dieses lagern muss und dafür die Sorgfaltspflicht trägt.

Nein, ohne dein Wissen/Einverständnis darf kein Bild an andere weitergegeben werden.