Der Tierarzt wird teurer!
Verfasst: 23.07.2008 14:24
Pressemeldung vom 08. Juli 2008 :
Von diesem Dienstag an wird der Besuch beim Tierarzt in Deutschland teurer. Eine geänderte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) tritt in Kraft. Damit gelten ab sofort um zwölf Prozent höhere Gebühren für tierärztliche Leistungen. Abgeschafft wird zudem der Abschlag von zehn Prozent, der bisher in den neuen Bundesländern galt. Der Bundesrat hatte der Novellierung der GOT schon im Juni zugestimmt.
Nach der neuen Regelung kostet beispielsweise die Kastration einer Katze 51,54 Euro, die einer Hündin 143,16 Euro. Für die Operation eines komplizierten Beinbruchs werden bei beiden Tierarten 343,59 Euro fällig. Dazu kommen aber noch Kosten für Voruntersuchung, Narkose, Medikamente, Verbrauchsmaterial und Nachsorge.
Zwei- bis dreifacher Satz möglich
Außerdem dürfen Tierärzte von diesem einfachen Satz abweichen und den zwei- oder dreifachen Satz verlangen - etwa in einem besonders schwierigen Fall. Praxen können sich auch entscheiden, grundsätzlich für alle Leistungen einen höheren Satz abzurechnen. Ebenso seien Unterschreitungen des einfachen Satzes in Einzelfällen möglich, zum Beispiel aus Tierschutz- oder sozialen Gründen, sagt Eberhardt Rösener, Geschäftsführer der Bundestierärztekammer, die ursprünglich eine Erhöhung um 28 Prozent gefordert hatte.
Quelle: Faz.net
Die neue Gebührenordnung findet Ihr hier
Von diesem Dienstag an wird der Besuch beim Tierarzt in Deutschland teurer. Eine geänderte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) tritt in Kraft. Damit gelten ab sofort um zwölf Prozent höhere Gebühren für tierärztliche Leistungen. Abgeschafft wird zudem der Abschlag von zehn Prozent, der bisher in den neuen Bundesländern galt. Der Bundesrat hatte der Novellierung der GOT schon im Juni zugestimmt.
Nach der neuen Regelung kostet beispielsweise die Kastration einer Katze 51,54 Euro, die einer Hündin 143,16 Euro. Für die Operation eines komplizierten Beinbruchs werden bei beiden Tierarten 343,59 Euro fällig. Dazu kommen aber noch Kosten für Voruntersuchung, Narkose, Medikamente, Verbrauchsmaterial und Nachsorge.
Zwei- bis dreifacher Satz möglich
Außerdem dürfen Tierärzte von diesem einfachen Satz abweichen und den zwei- oder dreifachen Satz verlangen - etwa in einem besonders schwierigen Fall. Praxen können sich auch entscheiden, grundsätzlich für alle Leistungen einen höheren Satz abzurechnen. Ebenso seien Unterschreitungen des einfachen Satzes in Einzelfällen möglich, zum Beispiel aus Tierschutz- oder sozialen Gründen, sagt Eberhardt Rösener, Geschäftsführer der Bundestierärztekammer, die ursprünglich eine Erhöhung um 28 Prozent gefordert hatte.
Quelle: Faz.net
Die neue Gebührenordnung findet Ihr hier