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Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 12.10.2011 13:08
von SONJA
Mietrecht bei Haustieren

Das Mietrecht bei Tieren ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Grundsätzlich regelt das Mietrecht in Deutschland die Haltung von Tieren in einer Mietwohnung nicht. Es lässt sich somit auch nicht pauschal beantworten, ob eine Katze, ein Hund oder Vögel in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen.

Grundsätzlich ist es dem Vermieter nicht gestattet, die Haltung von Tieren in einer Mietwohnung pauschal zu verbieten. Dies geht aus verschiedenen Urteilen des BGH hervor.

Mietrecht bei Haustieren – Pauschales Verbot unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat festgesetzt, dass eine Klausel in einem Wohnungsmietvertrag, in der Tierhaltung generell verboten wird, den Mieter in einer unangemessenen Art und Weise benachteiligen würde. Aus diesem Grund sei eine entsprechende Klausel generell unwirksam. Insbesondere die Haltung von Kleintieren wie Hamster oder Vögel erhöht nicht die Abnutzung oder Gefährdung der Mietwohnung. Aus diesem Grund ist ein pauschales Verbot der Haustierhaltung in Deutschland laut Urteil des BGH unwirksam.
Wenn die Regelung über die Tierhaltung in einer Wohnung fehlt oder unwirksam ist, bleibt es im Einzelfall zu entscheiden, ob die Haustierhaltung in einer Mietwohnung für den Vermieter als zulässig zu beurteilen ist. In diesem Fall muss zwischen den Interessen des Mieters und Vermieters abgewogen werden.

Kann ein Mieter wegen Haustieren gekündigt werden?

Das Mietrecht bei Tieren steht in enger Verbindung mit dem jeweiligen Mietvertrag. In diesem muss vorgesehen sein, dass die Tierhaltung durch den Vermieter verboten ist oder zumindest eine Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Dies kann ein Kleintier ebenso betreffen wie Vögel, Katze oder Hund. Es ist laut Mietrecht bei Tieren jedoch nicht zulässig, dass ein Mieter allein wegen einer fehlenden Zustimmung des Vermieters gekündigt wird. Wenn der Vermieter jedoch die Mieter dazu auffordert, das jeweilige Kleintier unter Angabe wichtige Gründe abzuschaffen, muss der Mieter diesem Wunsch des Vermieters nachkommen. Handelt es sich bei dem Haustier jedoch um einen Blindenhund, muss der Mieter dem Verlangen des Vermieters nicht entsprechen.

Quelle: RP online

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 08.04.2012 20:10
von Räubertochter
Irgendwie hatte ich gedacht es wäre hier schon zu finden, aber guckt mal

Bundesgerichtshof
Vermieter darf Katzen nicht verbieten
zuletzt aktualisiert: 18.02.2011 - 09:31


Karlsruhe/München (RPO). Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.

Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichtet.

Etwas anders ist die Lage bei Hunden oder giftigen und gefährlichen Tieren, schreibt die Zeitschrift: Wer diese trotz Verbot durch den Vermieter hält, müsse mit Abmahnung oder sogar der fristlosen Kündigung rechnen. Ausnahmen gebe es höchstens für Tiere, die wie zum Beispiel Blindenhunde aus gesundheitlichen Gründen gehalten werden.


Quelle: RP-Online

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 08.04.2012 20:42
von Jones
Da auch wir damals ein Hundehaltungsverbot in unserer Wohnung hatten haben wie diese "umgangen".
D.h. unser Wuff wurde auf meine Eltern angemeldet und "Besuchsrecht" bei uns war gestattet.
Daß er uns quasi 7 Tage die Woche "besuchte" ist zum Glück niemanden aufgefallen.
Ok, ich gebe es zu, es war nicht ganz korrekt, aber nun ja, ihr kennt das ja, wenn man sich einmal in ein Tier verliebt hat .....
sucht man Mittel und Wege.

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 19.03.2013 14:39
von SONJA
Dürfen Vermieter Haustiere verbieten?

Haustiere sind beliebt - allerdings nicht bei Vermietern. Ob sie ein generelles Verbot von Hunden und Katzen verhängen dürfen, muss der BGH klären. Doch es geht auch exotischer: Bei Mietern wurden schon Lamas gesichtet.

Man kann sich die Szene so vorstellen: Der Mann vom Mieterschutzbund sitzt in der Küche einer kleinen Wohnung in Mülheim an der Ruhr - und neben ihm steht ein Lama und schaut ihn an. Darf das sein? Streitereien um Tiere in Mietwohnungen beschäftigen immer wieder die Gerichte - am Mittwoch (20.03.13) könnte ein Grundsatzurteil gesprochen werden: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt darüber, ob ein generelles Verbot von Katzen und Hunden in Mietverträgen zulässig ist.


Mehr beim :arrow: Handelsblatt - MIETRECHT - Dürfen Vermieter Haustiere verbieten?

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 20.03.2013 18:44
von Räubertochter

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 20.03.2013 19:45
von Katzelotte
Ich hab's heute nachmittag im Auto gehört und laut "Yippieh" gerufen.

Betrifft mich zwar nicht, doch ich freue mich für all die Mieter, die immer etwas Sorgen wegen ihrer Katze oder ihrem Hund hatten. :s1957:

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 20.03.2013 21:23
von Sanoi
Ich denke es ist wie vorher.
Denn sie sagen nicht, dass du generell Tiere halten darfst, sondern das der Vermieter das im Einzelnen entscheiden darf. Und da wird sich schon ein Grund finden wenn jemand das wirklich nicht will :-(

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 20.03.2013 22:11
von Räubertochter
Na das Positive ist, ist das es eine höchstrichterliche Entscheidung ist, von daher man sich als Vermieter nicht mehr rausreden kann, es gebe kein einheitliches Urteil. Aber klar, wer als Vermieter nicht will, der will nicht!
Nur Kündigen kann er deshalb auch keinem mehr und das ist doch schon mal positiv!

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 21.03.2013 12:57
von Ronjasräubertochter
Sanoi hat geschrieben:Ich denke es ist wie vorher.
Denn sie sagen nicht, dass du generell Tiere halten darfst, sondern das der Vermieter das im Einzelnen entscheiden darf. Und da wird sich schon ein Grund finden wenn jemand das wirklich nicht will :-(


seh es auch so wie du :?

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 21.03.2013 13:27
von Schuggi
Ich sehe es als ersten Schritt, nicht mehr
aber auch nicht weniger :D
Und eines ist auf jeden Fall jetzt anders,
denn es gibt Bau-Gesellschaften die grundsätzlich
Tierhaltung (Hunde) verboten hat, da wird sich
100%ig etwas ändern, bei den privaten wohl eher
nicht.
Und wenn es mit dem Wohnungsnotstand in Großstädten
so weiter geht, haben die Privaten leider jede Menge Macht
diese Not gegen Tiere zu nutzen.

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 03.08.2013 18:25
von Mozart
Das Urteil des BGH gibt es hier als PDF-Dokument (dauert ein bisschen, bis das Dokument lädt).

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 06.08.2013 10:49
von Sanoi
Räubertochter hat geschrieben:Na das Positive ist, ist das es eine höchstrichterliche Entscheidung ist, von daher man sich als Vermieter nicht mehr rausreden kann, es gebe kein einheitliches Urteil. Aber klar, wer als Vermieter nicht will, der will nicht!
Nur Kündigen kann er deshalb auch keinem mehr und das ist doch schon mal positiv!


Das stimmt so nicht. Er muss nur auch wieder einen Grund anführen wie z.B. vermehrt Dreck im Hausflur durch Tier verursacht ect.
Er darf nur nicht mehr fristlos kündigen nur weil du dir ohne zu fragen ein tier angeschafft hast obwohl es im Vertrag steht das keins erlaubt ist. So verstehe ich das...

Re: Haustiere und Mietrecht

Verfasst: 06.08.2013 11:29
von hochelfe
Sanoi hat geschrieben:Das stimmt so nicht. Er muss nur auch wieder einen Grund anführen wie z.B. vermehrt Dreck im Hausflur durch Tier verursacht ect.
Er darf nur nicht mehr fristlos kündigen nur weil du dir ohne zu fragen ein tier angeschafft hast obwohl es im Vertrag steht das keins erlaubt ist. So verstehe ich das...


genauso sehe ich das auch.
Bei uns steht auch im Mietvertrag, dass es nur nach Genehmigung gestattet ist.. dann hab ich angerufen, und sie meinten es gäbe grundsätzlich keine Genehmigung, da sonst alle fragen würden. Man kann es im Prinzip ungesehen tun, aber: wenn sich einer schriftlich mit Namensnennnung beschwert, gibts son Schreiben mit 4 Wochen Frist zur Abschaffung und danach eine rechtmäßige Kündigung. das ist auch ok so, soweit ich weiß. Wir ziehen ja gottseidank eh um. Aber ich hätte mich sonst auch über den Hund beschwert, der bei uns im Haus wohnt, und scheinbar nicht genehmigt ist.