Das hängt wohl mit den Lizenzen zusammenhängen. Der Tierarzt selbst kann nicht
den Preis festlegen, sondern alles ist schön geregelt, wir haben nämlich in Deutschland
die sogenannte
ArzneimittelpreisverordnungEin Tierarzt darf nur dann ein Medikament aus dem Humanbereich verschreiben, wenn
es in der Veternärmedizin für diese Tierart kein Medikament gibt, oder ein für eine andere
Tierart zugelassenes Medikament nicht verordnet werden kann.
Man spricht dann von der sogenannten "Umwidmung", wenn aus der Humanmedizin
ein Medi gegeben werden kann. Geregelt ist das in § 56a Arzneimittelgesetz.
Kein Arzt wird gegen die Vorschriften, weil ihm nämlich sonst strafrechtliche Sanktionen (Freiheitsstrafe
oder Geldstrafe) drohen (§§ 95,96 AMG). Auch mit berufsrechtlichen Konsequenzen muss er rechnen = Entzug der Approbation)
Also auch wenn der Tierarzt es gerne würde - er darf das preiswertere Medikament nicht verschreiben.
Das Arzneimittelgesetz findet man zum Beispiel hier:
http://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte_pdf/AMG.pdfOhne Rezept bekommt aber viele dieser Medikamente der Humanmedizin nicht. Man kann es über Online-Apotheken aus dem Ausland beziehen,
aber das würde ich persönlich nicht, weil man nicht weiß was drin ist.