Frau vergißt Hunde im knallheißen Auto

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Re: Frau vergißt Hunde im knallheißen Auto

Beitragvon Shy Lee » 29.06.2011 20:27

Bei einem Baby macht man sich glaub ich gar nicht strafbar, wenn man die Scheibe einschlägt; alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung.

Und bei einem Tier wärs mir egal!
Es grüßen Jenni mit Tiger, Aluka, Finch, MC Dreamy und Micky; Sternenkater Angel und Salem immer im Herzen

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sukraM
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Re: Frau vergißt Hunde im knallheißen Auto

Beitragvon sukraM » 29.06.2011 21:03

Scrat hat geschrieben:
Mir hat mal eine Politesse erzählt, dass sie eine Autofahrerin darauf hingewiesen hat, dass sie das Baby nicht alleine im Auto lassen kann. Darauf sie sie von der Mütter wüst beschimpft worden.

Wie strafbar macht man sich, wenn man die Scheibe des Autos einschlägt, um ein Tier/Baby zu retten ?


Na ja, als Privatperson wird es im Ernstfall auf die Fähigkeit Deines Anwaltes ankommen und Du kannst persönlich Haftbar gemacht werden. Als Amtsperson steht eine Behörde hinter Dir, die Haftbar gemacht werden könnte. Wenn man (selbst als Politesse) unsicher ist, immer die Polizei rufen.

Ich kann jetzt nur für BaWü sprechen.
Als Mitarbeiter des Gemeindlichen bzw. Städtischen Vollzugsdienstes hat man in so einem Fall definitiv das Recht, sich Zugang in den Innenraum des KfZ zu verschaffen. Es gibt genug Nothilfeparagrafen, die man anwenden kann, wenn diese Handlung nicht schon von der entsprechenden Polizeiverordnung gedeckt ist. Selbst bei Tieren kann man, sofern der Vorgesetzte den juristischen Aufwand nicht scheut und hinter seinem GvD steht, sich diesen Zugang verschaffen.
Bei der Ausbildung wurde damals genau über dieses Thema "Hund im heißen Auto" nachgefragt. Antwort: Da städtische und gemeindliche Vollzugsbedienstete zum Teil Polizeiaufgaben wahrnehmen, sind sie in diesem Falle berechtigt, das Fahrzeug aufbrechen zu lassen oder selbst aufzubrechen um Schaden für das Tier nach dem Tierschutzgesetz abzuwehren. Aber wie immer gilt natürlich die Verhältnismäßigkeit.
Es kann natürlich sein, das sich durch aktuelle Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen in den letzten 8 Jahren etwas geändert hat.

Jedenfalls hätte eine aufmüpfige Mutter von mir damals den Deutschen Achter angelegt bekommen und eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung für so eine Reaktion auf einen gutgemeinten Hinweis. Viele Leute unterschätzen nämlich die Befugnisse, die diese "Zettelschreiber" haben. In einigen Großstädten wie Stuttgart oder Frankfurt sind diese Mitarbeiter des Ordnungsamtes teilweise sogar bewaffnet und es gibt auch Diensthundeführer. Und diese Abteilungen haben sogar die selben Rechte wie die Landespolizei!
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Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran ermessen, wie sie die Tiere behandelt. Mahatma Gandhi
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Re: Frau vergißt Hunde im knallheißen Auto

Beitragvon Ronjasräubertochter » 29.06.2011 21:09

:s2450: :s2450:
wie blöd muß frau sein :s2015: :s2015: :s2011: :s2011: sorry
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