Tätowieren von Pferden verstößt gegen Tierschutzgesetz
7. November 2010
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch nunmehr rechtskräftig gewordenen Beschluss vom 4. Oktober 2010 in einem Eilverfahren das an den Halter eines Schimmelponys aus Lüdinghausen gerichtete Verbot des Landrats des Kreises Coesfeld bestätigt, das Pony mit einer „Rolling-Stones-Zunge“ zu tätowieren.
Der Halter hatte bereits eine größere Fläche Haare am rechten hinteren Oberschenkel des Ponys wegrasiert und eine etwa 15 cm große Vorlage der „Rolling-Stones-Zunge“ vortätowiert, um sein Pferd, wie er angab, „individuell zu verschönern“.
Dieses Vorhaben erklärte das Gericht für tierschutzwidrig. In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem: Die Tätowierung eines warmblütigen Wirbeltieres stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Dieses verbiete es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen. Auch wenn Tätowierungen am Menschen im Regelfall ohne Betäubung erfolgten, bedeute dies nicht, dass der mit derartigen Eingriffen in die Haut verbundene Schmerz bei einem Tier zu vernachlässigen sei.
Bei der Frage nach der Vergleichbarkeit müssten sowohl die physiologischen Eigenschaften des Tieres wie auch seine Angst und seine Unfähigkeit, den Sinn des Schmerzes einzusehen und dessen zeitliche Dimensionen abzuschätzen, bedacht werden.
Im Gegensatz zu einem Tier könnten sich Menschen auf die mit einer Tätowierung, die sie freiwillig vornehmen ließen, verbundenen Schmerzen einstellen. Anders als ein Tier könnten sie die Prozedur jederzeit unter- oder gar abbrechen lassen. Das Tier sei jedoch dem Willen des Tätowierers unterworfen. Das erklärte Motiv des Antragstellers, „sein Pferd individuell verschönern“ zu lassen, stelle keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar. Die Tätowierung diene hier nicht einer Kennzeichnung des Ponys, sondern allein einem individuellen und wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers, der, wie sich aus der vorliegenden Gewerbeanmeldung ohne weiteres ersehen lasse, mit einem „Tattooservice für Tiere“ Geld verdienen wolle. Dieses Interesse sei nicht grundrechtlich geschützt.
(Az.: 1 L 481/10 – rechtskräftig)
Quelle: http://www.vg-muenster.nrw.de/presse/pressemitteilungen/13_101117/index.php
Tätowieren von Pferden verstößt gegen Tierschutzgesetz
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Re: Tätowieren von Pferden verstößt gegen Tierschutzgesetz
Ich finde es richtig das sie das Tättoo an dem Pferd verboten haben,der Typ kann sich selber von oben bis unten tätowieren..wäre mir wurscht,aber ein Tier hat braucht kein Tättoo...das sind unnötige Schmerzen... auf was für Ideen manche Leute kommen...nicht zu fassen..
Viele liebe Grüße von Mary mit Henry u.Lala
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Re: Tätowieren von Pferden verstößt gegen Tierschutzgesetz
wie krank muß der jenige sein
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Re: Tätowieren von Pferden verstößt gegen Tierschutzgesetz
Boah ey krankes Hirn, mehr kann man dazu nicht sagen.....
Re: Tätowieren von Pferden verstößt gegen Tierschutzgesetz
OO
Krass... wie doof muss man eigentlich sein? Das reicht schon nicht mehr den hotties Muster in den ar*** zu rasieren, nu fangen die leute schon an sie zu tätowieren?
Ich frag mich grad aber wirklich ob das Ernst ist...
Die reden da von nem Schimmel.
Schimmel haben in der Regel dunkle bzw. fleckige Haut. D.h. die Tättowierung könnte man eh nicht wirklich richtig sehen
Vielleicht haben sie den schimmel ja doch nur angemalt.....?
Krass... wie doof muss man eigentlich sein? Das reicht schon nicht mehr den hotties Muster in den ar*** zu rasieren, nu fangen die leute schon an sie zu tätowieren?
Ich frag mich grad aber wirklich ob das Ernst ist...
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Schimmel haben in der Regel dunkle bzw. fleckige Haut. D.h. die Tättowierung könnte man eh nicht wirklich richtig sehen
Vielleicht haben sie den schimmel ja doch nur angemalt.....?
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Re: Tätowieren von Pferden verstößt gegen Tierschutzgesetz
Menschen sind zu allem fähig
Sicher kennen viele das Bild der tätowierten Sphinxkatze http://catlovingcare.com/wp-content/uploads/2009/08/sphinx-cat-with-tatoo.jpg
Was soll das? Ist das schön? Ist das Tierliebe? Lieber eine Portion schmusen, das braucht dieses arme Tier
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